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Das Justiz-Standardwerk „Palandt“ ist nach dem NS-Juristen Otto Palandt benannt. Allerdings nicht mehr lange.

© Imago/Jürgen Eis

Aus „Palandt“ wird „Grüneberg“: Justiz-Standardwerke werden nach Nazi-Überprüfung umbenannt

Weil sie nach ehemaligen NS-Juristen benannt sind, werden bekannte Justiz-Bücher umbenannt. Das ist das Ergebnis einer monatelangen Überprüfung.

Das nach dem NS-Juristen Otto Palandt benannte Justiz-Standardwerk „Palandt“ wird umbenannt. Das teilte der Münchner Verlag C.H. Beck am Dienstag mit. „Bereits auf der nächsten, im November 2021 erscheinenden Auflage wird auf dem Umschlag der Name des aktuellen Koordinators der Autorinnen und Autoren, des Richters am Bundesgerichtshof Dr. Christian Grüneberg, genannt werden.“

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Auch alle anderen Werke, bei denen in der NS-Diktatur aktive Juristen als Autoren oder Herausgeber genannt sind, werden andere Namen erhalten. So soll der Loseblattkommentar zum Grundgesetz von Maunz/Dürig künftig den Namen Dürig/Herzog/Scholz tragen und die Gesetzessammlung Schönfelder vom Vorsitzenden der Ständigen Deputation des Deutschen Juristentages Mathias Habersack herausgegeben werden.

Im Frühjahr war das Münchner Institut für Zeitgeschichte vom Bayerischen Justizministerium mit einer entsprechenden Studie beauftragt worden. Diese läuft derzeit noch.

Der „Palandt“, vielleicht das prominenteste Beispiel, ist ein Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch. Otto Palandt selbst hat nicht viel für das Werk geschrieben. Er war Präsident des Reichsjustizprüfungsamtes und leitete die Abteilung „Ausbildung“ im Reichsjustizministerium. Heinrich Schönfelder war seit 1943 Kriegsgerichtsrat bei verschiedenen deutschen Kriegsgerichten in Italien und wurde von Partisanen erschossen.

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Da man Geschichte nicht ungeschehen machen könne, habe man zunächst die historischen Namen beibehalten, sagte Verleger Hans Dieter Beck laut Mitteilung. „Um Missverständnisse auszuschließen, haben wir uns nun dazu entschlossen, Werke mit Namensgebern, die in der NS-Zeit eine aktive Rolle gespielt haben, umzubenennen.“

Für Justizministerin Lambrecht wurde es „höchste Zeit“

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) hat es „höchste Zeit“ genannt, dass der Verlag C.H. Beck nach im Nationalsozialismus aktiven Juristen benannte juristische Standardwerke umbenennt. „Wer sich dafür eingesetzt hat, die juristische Ausbildung an den menschenfeindlichen Zielen des NS-Regimes auszurichten, darf in unserem demokratischen Rechtsstaat nicht der Namensgeber eines juristischen Standardwerks sein“, so Lambrecht.

Der Antisemitismusbeauftragte der Bundesregierung, Felix Klein, sagte den Zeitungen der Funke-Mediengruppe, schon in der Ausbildung kämen Studierende fast täglich mit diesen Büchern in Kontakt, „es hat daher eine Signalwirkung, dass der Verlag sich zu einer Umbenennung entschlossen hat“. Klein sagte zudem, dass auf seine Initiative hin eine Änderung in der juristischen Ausbildung erfolgen solle, „so dass auch das NS-Unrecht bereits im Studium kritisch beleuchtet“ werde.

Berlins Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) nannte den Schritt des Verlags „überfällig und richtig“. „Das ist eine bedeutsame Entscheidung“, kommentierte Bayerns Justizminister Georg Eisenreich (CSU). „Die Umbenennung ist notwendig: Namensgeber für Gesetzessammlungen und Kommentare müssen integre Persönlichkeiten sein. Keine Nationalsozialisten.“ (dpa)

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