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Politik: Ausbildung in Terrorcamps bald strafbar?

Zypries plant Entwurf / Beim Streit um Online-Durchsuchungen will sich die SPD aber Zeit lassen

Berlin - Als Reaktion auf die vereitelten Terroranschläge soll die Ausbildung in Terrorlagern künftig unter Strafe gestellt werden. Dafür sprachen sich die Innenminister von Bund und Ländern am Freitag bei ihrer Sondersitzung in Berlin aus. Vorbereitungshandlungen für mögliche Terroranschläge müssten geahndet werden, sagte der Vorsitzende der Innenministerkonferenz und Berliner Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die dem Vorhaben bisher skeptisch gegenüberstand, kündigte eine schnelle Gesetzesvorlage an. Der Streit zwischen Union und SPD über die Online-Durchsuchung von Computern schwelt hingegen weiter. Widersprüche zwischen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und der SPD in der Frage, „ob man und in welchem Umfang und in welcher Tiefe man Online-Durchsuchungen bei Computern macht“, hätten „nicht aufgelöst“ werden können, sagte Körting nach mehrstündigen Beratungen.

Schäuble bekräftigte nach dem Treffen seine Forderung nach einer gesetzlichen Regelung für die heimliche Durchsuchung von Rechnern. Die Ermittlungserfolge dieser Woche hätten gezeigt, dass die Bedrohung durch den Terror „wirklich ernst“ sei. Deshalb müsse an der rechtlichen Grundlage für die Online- Durchsuchung „weitergearbeitet werden“. Dies sei auch das Anliegen der Sicherheitsbehörden, fügte Schäuble hinzu. „Ohne jede Schärfe“ werbe er in der großen Koalition dafür, „dass wir uns dieser Verantwortung bewusst sind“.

Deutlicher wurde der hessische Innenminister Volker Bouffier (CDU). Die Union sei der Überzeugung, dass es „dieser Untersuchungsmöglichkeit bedarf“. Der Gesetzgebungsprozess müsse jetzt auf den Weg gebracht werden. Es solle nicht erst, wie von SPD-Seite gefordert, das für Frühjahr 2008 erwartete Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Online-Durchsuchung in Nordrhein-Westfalen abgewartet werden. „Wir glauben, dass wir nicht mehr sehr viel Zeit haben werden“, sagte Bouffier. „Wenn wir das jetzt nicht machen, ist es nicht ausgeschlossen, dass die Wahlperiode zu Ende geht, ohne dass wir eine gesetzliche Grundlage haben.“

Schleswig-Holsteins Innenminister Ralf Stegner, Verhandlungsführer der SPD, mahnte hingegen zur Besonnenheit. Bis jetzt seien „nicht alle Fragen zur Notwendigkeit, Praktikabilität und Verfassungsmäßigkeit der Online-Durchsuchung beantwortet“, sagte er. Das Für und Wider müsse „mit kühlem Kopf“ abgewogen werden. Die Forderung der Union, jetzt eine Gesetzesinitiative zu starten, in die das Urteil des Verfassungsgerichts Eingang finden könne, lehnte Stegner mit der Begründung ab, es sei „nicht sinnvoll, mit Rumpfgesetzen zu arbeiten“. Zugleich trat Stegner jedoch entschieden dem Eindruck entgegen, die Union wolle handeln, während die SPD zögere.

Neben Stegner zeigten sich auch andere Sozialdemokraten bemüht, nicht gegenüber einer fordernden Union ins Hintertreffen zu geraten. SPD-Fraktionschef Peter Struck erklärte, die SPD sei nicht generell gegen Online-Durchsuchungen, wolle Schäuble aber keinen Blankoscheck ausstellen. Zypries widersprach dem Eindruck, sie habe bei der Frage der Online-Durchsuchungen ihre Meinung geändert. „Meine Position hat sich nie geändert. Ich bin nicht eingeknickt“, sagte sie zu einem entsprechenden Vorwurf der FDP-Rechtspolitikerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. „Ich war nie vollständig gegen Online-Durchsuchungen“, sagte Zypries. Zunächst müssten aber die Sicherheitsbehörden darlegen, was sie bräuchten. Anschließend müsse geklärt werden, was technisch und was rechtlich gehe und ob dazu eine Verfassungsänderung nötig sei. Bei so manchen Interviews „hochwohlmögender Personen aus der Innenpolitik“ habe sie Zweifel, ob diese wüssten, was eine Online-Durchsuchung ist.

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