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Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe (Archivbild)

© dpa/Uli Deck

Update

Ausgangs- und Kontaktsperren, Schulschließungen: Verfassungsgericht erklärt Bundesnotbremse für rechtens – das setzt die Ampel unter Druck

Die Auflagen in der dritten Coronawelle waren verfassungsgemäß. Wegen der „äußersten Gefahrenlage“ seien sie mit dem Grundgesetz vereinbar, sagen die Richter.

Die umstrittene Bundesnotbremse mit automatischen Ausgangssperren und Schulschließungen war wegen der Corona-Notlage im Frühjahr rechtens. Das könnte Auswirkungen auf die aktuellen Bund-Länder-Debatten über Verschärfungen zum Brechen der vierten Welle haben.

Die Maßnahmen hätten in erheblicher Weise in verschiedene Grundrechte eingegriffen, seien aber „in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ mit dem Grundgesetz vereinbar gewesen, teilte das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe am Dienstag mit. Unter anderem die FDP-Fraktion hatte Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Zudem durfte der Bund im Frühjahr über die Notbremse auch Wechselunterricht und Schulschließungen anordnen, befand das Gericht. Es wies Klagen von Schülern und Eltern dagegen ab, erkennt aber erstmals ein „Recht der Kinder und Jugendlichen gegenüber dem Staat auf schulische Bildung“ an.

Allerdings betont das Verfassungsgericht auch klar, dass die Maßnahmen "nach der im Aprl 2021 bestehenden Erkenntnis- und Sachlage" zulässig waren - wegen der vielen Impfungen ist die Lage nun etwas anders.

Die Notbremse musste seit Ende April bundesweit gezogen werden, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz bei den Corona-Neuinfektionen stabil über hundert lag. Einige Eilanträge gegen Ausgangsbeschränkungen wies Karlsruhe im Mai ab, nun wurde in der Hauptsache entschieden. Der Lockdown-Automatismus war Ende Juni außer Kraft getreten. Im frisch überarbeiteten Infektionsschutzgesetz enthält Paragraf 28b neue, weniger einschneidende bundesweite Maßnahmen.

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Später Erfolg für Merkel

Das Urteil ist auch ein später Erfolg für Kanzlerin Angela Merkel (CDU) – es hatte massiven Gegenwind für die Corona-Auflagen gegeben im Bundestag, vor allem auch von der FDP. Nach dem gescheiterten Versuch eines Osterlockdowns und uneinheitlicher Handhabung der verabredeten Regeln in den Bundesländern hatte Merkel das Instrument der Bundesnotbremse vorgeschlagen und durchgesetzt.

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Es verpflichtete ab einem Wert von 100 Neuninfektionen je 100. 000 Einwohnern in sieben Tagen zu starken Einschränkungen bis hin zu Ausgangsbeschränkungen und bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 165 zu Schulschließungen.  

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Angesichts akuter Sorgen vor überlasteten Kliniken und der neuen Omikron-Variante gibt die Entscheidung deutlich mehr Handlungsspielraum, wenngleich jetzt die Lage mit über 68 Prozent vollständig Geimpften eine andere ist und Maßnahmen daher vor allem auf Ungeimpfte abzielen. Um 13.00 Uhr wollen Merkel und ihr designierter Nachfolger Olaf Scholz (SPD) mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten der Länder telefonisch über mögliche Konsequenzen beraten.

Schwere Schlappe für die FDP - und den künftigen Justizminister

Zugleich ist sind die Entscheidungen der Verfassungsrichter eine Klatsche für den designierten neuen Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Alle Bundestagsabgeordneten der FDP-Fraktion hatten die Verfassungsbeschwerde gegen die Bundesnotbremse damals angestrengt. „Das Gesetz ist höchst angreifbar und in seiner Wirkung zweifelhaft. Vor allem die Ausgangssperren halten wir für unverhältnismäßig und untauglich“, begründete der Parlamentarische Fraktionsgeschäftsführer Buschmann dies im Frühjahr.

Auch mit diesen, von der FDP als unverhältnismäßig empfundenen Grundrechtseinschränkungen war das Aufweichen des bisherigen „Instrumentenkastens“ im neuen Infektionsschutzgesetz nach der Bundestagswahl begründet worden. Schul-, und Kitaschließungen sowie Ausgangssperren werden hier untersagt.

Führender Kopf hinter den Änderungen, die den Ampel-Parteien einen Fehlstart beschert haben: Marco Buschmann. Er hat das Ende Oktober damit begründet, dass nun keine Überlastung des Gesundheitssystems mehr drohe.

Karlsruhe betont den übergeordneten Gesundheits- und Lebensschutz

Die beanstandeten Ausgangs- und Kontaktbeschränkungen seien Bestandteile eines Schutzkonzepts des Gesetzgebers, betont das Bundesverfassungsgericht zu dem veröffentlichten Beschluss. Dieses habe in seiner Gesamtheit dem Lebens- und Gesundheitsschutz sowie der Aufrechterhaltung eines funktionsfähigen Gesundheitssystems als überragend wichtigen Gemeinwohlbelangen gedient.

Das Bundesverfassungsgericht habe die Maßnahmen anhand der allgemein für sämtliche mit Grundrechtseingriffen verbundenen Gesetze geltenden verfassungsrechtlichen Anforderungen geprüft. „Danach waren die hier zu beurteilenden Kontakt- und selbst die Ausgangsbeschränkungen in der äußersten Gefahrenlage der Pandemie mit dem Grundgesetz vereinbar; insbesondere waren sie trotz des Eingriffsgewichts verhältnismäßig“, teilte das Gericht mit. Das gilt auch für Schulschließungen, die in der Notlage rechtens gewesen seien.

Ampel-Parteien wollen nur beraten, keine Beschlüsse

Das glasklare Urteil setzt zusätzlich die Ampel-Parteien SPD, Grüne und FDP unter Druck, wenn Merkel und Scholz mit den Ländern beraten, welche Verschärfungen getroffen werden könnten. Auch das Vorziehen der Weihnachtsferien war ins Spiel gebracht worden. Aber aus Kreisen der Ampel-Parteien hieß es, es solle nur beraten werden, keine Beschlüsse fallen - schon seit Anfang des Monats argumentieren die künftigen Koalitionäre immer wieder mit Abwarten und Beobachten der Lage. Auch Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) dämpfte die Erwartungen: "Beschlüsse sind für heute nicht geplant. Das war die Vorbedingung für das Treffen", sagt er den Sendern RTL und ntv mit Blick auf die Abstimmung mit der SPD-Seite.

Ministerpräsidenten wie Bayerns Markus Söder (CSU) mahnen dagegen umgehende bundeseinheitliche Regeln an. Gemäß des nun geltenden Infektionsschutzgesetzes sind zwar weiter Kontaktbeschränkungen oder das Schließen von Clubs und Diskos möglich, nicht aber harte Maßnahmen wie Ausgangssperren, Schulschließungen oder Schließungen/Einschränkungen für Gastronomie und Geschäfte. Daher war in den letzten Tagen der Druck auf den künftigen Kanzler Scholz gewachsen, sich Verschärfungen nicht zu verschließen. Auf eine Tagesspiegel-Anfrage, warum Scholz nur beraten, aber keine Beschlüsse wolle, gab es zunächst keine Antwort.

Grüne sauer auf FDP-Bremsen

Vor allem bei den Grünen wächst massiv der Unmut, dass die FDP den Ampel-Parteien einen Kurs aufzwinge, der ein energischeres Einschreiten in dieser Notlage verhindere, man sei es leid, „irrationales Handeln zu verteidigen“. Von Scholz erwarte man mehr Führung in so einer Krise, sagen Abgeordnete.

Der geschäftsführende Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) hatte bereits vor dem Urteil eine neue Corona-Notbremse gefordert. „Wir sind in Deutschland in die Lage gekommen, die wir immer vermeiden wollten: Unser Gesundheitssystem ist regional überlastet“, sagte Braun den Zeitungen der Funke Mediengruppe. Notwendig sei jetzt eine Notbremse, dabei zähle jeder Tag. Ziel müsse es sein, in Regionen mit hohem Infektionsgeschehen die Kontakte schnell um 60 bis 70 Prozent zu reduzieren.

Kanzleramtschef mahnt: Schließung von Gastronomie, Absage von Veranstaltungen

„Einen allgemeinen Lockdown, wie wir den im letzten Jahr gesehen haben mit Schließung für alles, halte ich nicht für erforderlich“, erläuterte Braun aber ergänzend im ZDF-„Morgenmagazin“. „Aber dass wir die epidemische Notlage nicht mehr haben, was bedeutet, dass man in den Kreisen, die jetzt die höchste Inzidenz haben von teilweise über 2000, nach dem jetzt geltenden Infektionsschutzrecht keine Schließung mehr der Gastronomie anordnen kann oder von Veranstaltungen, das finde ich nicht in Ordnung“, sagte Braun. „Deshalb wäre es richtig, die epidemische Notlage auszurufen, weil wir hatten sie eigentlich die ganze Zeit.“

Das ginge per Bundestagsbeschluss, dann hätten die Länder wieder den vorherigen, ganzen Instrumentenkasten, aber es gäbe keinen bundesweiten Verschärfungsautomatismus wie mit der Bundesnotbremse.

Wahrscheinlicher ist aber, dass die Ampel-Fraktionen einen entlang des Urteils ergänzten Maßnahmenkatalog vorlegen werden, der auch regional wieder Ausgangssperren ermöglichen soll.

Urteil ist kein "Freifahrtschein" für eine Bundesnotbremse

Und die große Frage ist: Wären Einschränkungen auch für Geimpfte rechtens? Denn das Urteil aus Karlsruhe bezieht sich explizit auf die damalige Lage im April, ist also kein "Freifahrtschein" für Notbremsen.

Das Problem momentan sei, dass von der zukünftigen Bundesregierung immer wieder darauf verwiesen werde, einzelne Länder sollten doch mal handeln. Braun sagte, man sei in der Coronakrise immer dann erfolgreich gewesen, wenn Bund und Länder zusammen gestanden und bei hohen Infektionsraten einheitliche Maßstäbe vereinbart hätten. Auch die Nationale Akademie der Wissenschaften hatte kritisiert, dass vor allem einheitliche Maßstäbe fehlten, ab wann automatisch Verschärfungen greifen müssen - und dass der Instrumentenkasten nicht ausreiche. Ein Beispiel für sehr unterschiedliche Regelungen derzeit: Während Leipzig ohne Zuschauer derzeit Bundesligaspiele bestreitet, durfte der 1. FC Köln in Nordrhein-Westfalen mit einer 2G-Regelung das Stadion gegen Borussia Mönchengladbach mit 50.000 Zuschauern komplett füllen.

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