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Politik: Ausgestraft

Ihr Todesurteil war es nicht. 1994, als die Richter über Adelheid Schulz ein zweites Mal Lebenslang verhängt hatten, nannten ihre Anwälte das Urteil so.

Ihr Todesurteil war es nicht. 1994, als die Richter über Adelheid Schulz ein zweites Mal Lebenslang verhängt hatten, nannten ihre Anwälte das Urteil so. Jetzt kann die frühere Terroristin doch noch in Freiheit leben. Bundespräsident Johannes Rau hat sie begnadigt.

Adelheid Schulz, heute 47 Jahre alt, gehörte zum Kern der so genannten zweiten Generation der Rote Armee Fraktion (RAF). 1982 hatte die Polizei sie gemeinsam mit Brigitte Mohnhaupt in einem Erdloch nahe Frankfurt festgenommen, das der RAF als Depot diente. Sie war an der Ermordung des Arbeitgeberpräsidenten Hanns Martin Schleyer und des Bankiers Jürgen Ponto beteiligt. Lebenslang bekam sie 1985 dafür, obendrein wurde eine besondere Schwere der Schuld festgestellt. Dies erschwert eine Entlassung nach den sonst üblichen 15 Jahren. Schulz sollte mindestens 17 Jahre büßen. Neun Jahre später wies man ihr vor dem Stuttgarter Oberlandesgericht zudem die Beteiligung an einer Schießerei an der niederländischen Grenze bei Aachen nach. Zwei Beamte waren durch ihre Maschinenpistole gestorben. Schulz, die schon damals mit schweren gesundheitlichen Problemen kämpfte, ließ alle Hoffnung fahren, je wieder freizukommen. Als "Schreibtischmörder" beschimpfte sie ihren Richter. Er nannte sie "Hardlinerin".

1998 durfte Schulz das Gefängnis dennoch verlassen, jetzt als chronisch kranker Mensch, auch infolge der extremen Haftbedingungen für RAF-Terroristen. Dennoch lief ein Gnadenverfahren. "Nach eingehender Prüfung", so das Bundespräsidialamt am Dienstag, endete es mit einer Entscheidung zugunsten der früheren Gewalttäterin.

Zuletzt kam ein RAF-Terrorist im Oktober auf freien Fuß. Rolf Heißler hatte mit Schulz bei Aachen auf die Grenzer gefeuert. In den Gefängnissen sitzen derzeit noch Brigitte Mohnhaupt, Rolf Clemens Wagner, Eva Haule, Christian Klar und Birgit Hogefeld.

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