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Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts.

© dpa

Auskunftspflicht der Bundesregierung: Gefährdet zu viel Offenheit das Staatswohl?

Beispiel Bahn und Bankenaufsicht: Wie weit geht die Auskunftspflicht der Regierung gegenüber dem Bundestag? Das Bundesverfassungsgericht muss nun entscheiden. Ein Kommentar.

Vier Monate vor Toresschluss im 18. Bundestag kommt noch ein richtiges heißes Thema auf: Beim Bundesverfassungsgericht verlangen die Grünen ihr Recht, von der Regierung lückenlos Antworten zu bekommen.

Die Abgeordneten warten nämlich seit Jahren vergeblich auf Informationen zur bundeseigenen Bahn und zur Bankenaufsicht in der Finanzkrise. Bei der Bahn gehe es aber um hochpolitische Entscheidungen, und die Rettung angeschlagener Banken habe Milliarden an Steuergeldern gekostet. Die Ministerien erklären dagegen, sie seien zur Verschwiegenheit verpflichtet. Zu viel Offenheit in einer Krise könne die Wirtschaft destabilisieren und das Staatswohl gefährden.

Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle betonte nun zum Auftakt der Verhandlung die „zentrale Bedeutung“ des parlamentarischen Frage- und Informationsrechts. Dessen verfassungsrechtliche Grenzen zu konkretisieren sei daher „eine Operation nahe am Herzen der Demokratie“. Bis zum Urteil in vermutlich einigen Monaten wird es noch heiß hergehen im Gerichtssaal.

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