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Der Haupteingang zum Verwaltungsgericht Gelsenkirchen.

© Caroline Seidel/dpa

Ausländerbehörde Bochum: Ultimatum des Gerichts für Rückholung von Sami A. läuft ab

In der Nacht auf Mittwoch läuft für die Ausländerbehörde in Bochum ein Ultimatum ab: Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen verlangt unter Androhung eines Zwangsgelds, den Islamisten aus Tunesien zurückzuholen.

Im Verfahren um die umstrittene Abschiebung des Islamisten Sami A. tickt die Uhr: In der kommenden Nacht um 24 Uhr läuft für die Ausländerbehörde in Bochum ein Ultimatum für seine Rückholung ab. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat unter Androhung eines Zwangsgelds von 10.000 Euro verlangt, Sami A. bis dahin aus Tunesien zurückzuholen.

Praktisch wird sich aber vermutlich noch nichts Wesentliches tun. Das Verwaltungsgericht wartet zunächst ab, ob die Anwältin von Sami A. am Mittwoch beantragen wird, die Summe einzufordern. Allerdings würde dagegen voraussichtlich das nordrhein-westfälische Flüchtlingsministerium eine weitere Beschwerde auffahren.

Zwei Beschwerden der Bochumer Ausländerbehörde gegen Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen liegen dem Oberverwaltungsgericht bereits vor - gegen das Abschiebe-Verbot und gegen die Vollstreckungsentscheidung, Sami A. zurückzuholen.

Derzeit ist er in Tunesien auf freiem Fuß, darf das Land aber nicht verlassen bis Terrorermittlungen gegen ihn abgeschlossen sind. Seit 2005 haben mehrere deutsche Gerichte es als erwiesen angesehen, dass er 1999/2000 in einem afghanischen Islamistenlager eine militärische Ausbildung durchlaufen hat und später der Leibgarde des 2011 getöteten Al-Kaida-Chefs Osama bin Laden angehörte.

Er selbst bestreitet die Vorwürfe. Die Bundesanwaltschaft hatte gegen ihn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet, konnte ihm aber keine Straftaten nachweisen und musste das Verfahren einstellen. Sami A. war 1997 nach Deutschland eingereist, um Technische Informatik und später Elektrotechnik zu studieren. (dpa)

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