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Ausländerpolitik: Bundesregierung berät über Bleiberecht

Heute Abend trifft sich die Bundesregierung, um über ein Bleiberecht für langjährig geduldete Ausländer zu verhandeln. Niedersachsens Ministerpräsident Wulff äußerte Bedenken gegen die geplante Neuregelung.

Berlin - Alle Beteiligten gingen am Montag davon aus, dass es bei gutem Willen "zu einem sehr guten Gesprächsverlauf kommen kann", wie Regierungssprecher Ulrich Wilhelm in Berlin sagte. "Der Wille zur Einigung ist vorhanden."

Am Abend wollen sich CSU-Chef Edmund Stoiber, Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) und Bundesarbeitsminister Franz Müntefering (SPD) treffen. Stoiber und Schäuble rechnen mit einem Erfolg. Stoiber strebt reduzierte Sozialleistungen für geduldete Flüchtlinge an. Dabei handelt es sich um abgelehnte Asylbewerber, die wegen Bürgerkriegen oder anderer Gründe nicht in ihre Heimatländer abgeschoben werden können und zum Teil seit vielen Jahren mit stets verlängerten Duldungen in Deutschland leben.

Frist bis 2009

Die CSU fürchtet, dass volle Sozialleistungen für diese Ausländer Kosten von über einer Milliarde Euro verursachen könnten. Die große Koalition hatte sich auf einen Kompromiss geeinigt, der eine Frist bis 2009 vorsieht. In den 30 Monaten von Juli 2007 bis Ende 2009 müssen die betroffenen Ausländer demnach eine mindestens 15-monatige Beschäftigung nachweisen. Alternativ soll ausreichen, dass sie in den neun Monaten von April bis Ende 2009 eine feste Arbeitsstelle haben.

Niedersachsens Ministerpräsident Christian Wulff (CDU) äußerte grundsätzliche Bedenken gegen die geplante Neuregelung. Vor einer CDU-Präsidiumssitzung sagte er, die Pläne könnten dazu führen, dass kaum noch eine Person aus dieser Gruppe freiwillig ausreisen würde. Andere CDU-Spitzenpolitiker betonten, dass die Neuregelung nicht zu zusätzlichen Kosten für die sozialen Sicherungssysteme führen dürfe.

UNHCR appelliert an Politiker

Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) appellierte erneut an die Politiker, Angehörige bestimmter Staaten nicht pauschal vom Bleiberecht auszuschließen. Die in diesem Zusammenhang genannten Sicherheitserwägungen könnten einen solchen generellen Ausschluss nicht rechtfertigen, erklärte Gottfried Köfner, UNHCR-Regionalvertreter für Deutschland, Österreich und Tschechien, vor Beginn des Spitzengesprächs. Im Einzelfall auftretende Sicherheitsbedenken seien kein sachlicher Grund, sämtliche Angehörige eines bestimmten Staates gegenüber den Angehörigen anderer Staaten ungleich zu behandeln. (tso/dpa)

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