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Auch in Bremen dürfen weiter nur Deutsche den Landtag wählen.

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Ausländerwahlrecht: Der Pass entscheidet

Der Staatsgerichtshof in Bremen hat entschieden, dass Ausländer kein Wahlrecht bei Landtagswahlen haben. Die rot-grüne Landesregierung will sich nun auf Bundesebene für ein neues Wahlrecht einsetzen.

Ausländer dürfen auch weiterhin keine deutschen Landesparlamente mitwählen. Das ergibt sich aus einem am Montag verkündeten Urteil des Bremer Staatsgerichtshofs. Die Richter erklärten eine vom Bremer Parlament geplante Ausweitung des Ausländerwahlrechts für nicht verfassungskonform. Formal gilt das Urteil nur für den Stadtstaat, aber die Begründung beruft sich auf bundesweit gültiges Verfassungsrecht.

Als erstes Bundesland wollte das rot-grün regierte Bremen erlauben, dass Zugewanderte aus anderen EU-Staaten das Landesparlament mitwählen. Außerdem sollten sich Nicht-EU-Bürger zumindest an den Wahlen zu den Stadtteilbeiräten beteiligen können. Vor der endgültigen Verabschiedung dieser Reform legte das Parlament den Gesetzentwurf vorsichtshalber dem Staatsgerichtshof, also dem Bremer Landesverfassungsgericht, zur Prüfung vor.

Bundesländer nicht befugt, das Wahlrecht weiter auszudehnen

Bei einer Gegenstimme entschieden die sieben Richter jetzt, dass zum Staatsvolk nur deutsche Staatsangehörige zählten. Nur sie dürften Landtage mitwählen. Das lasse sich aus dem Grundgesetz ableiten, und die Länder dürften wegen des bundesstaatlichen „Homogenitätsgebots“ davon nicht abweichen.

Zwar habe der Bundesgesetzgeber 1992 das Grundgesetz geändert, damit Zugewanderte aus anderen EU-Staaten zumindest Kommunalparlamente mitwählen könnten. Doch dies sei eine beschränkte Ausnahme als Reaktion auf eine EU-weite Vereinbarung gewesen. Die einzelnen Bundesländer seien nicht befugt, das Wahlrecht ihrerseits noch weiter auszudehnen, wie Bremen es vorgesehen habe.

Der Staatsgerichtshof ließ erkennen, dass auch er eine Diskrepanz sieht zwischen der Zahl der Wahlberechtigten und der durch Einwanderung größer gewordenen Wohnbevölkerung. Wer an diesem Auseinanderklaffen etwas ändern und damit auf den gesellschaftlichen Wandel reagieren wolle, müsse entweder die Einbürgerung von Ausländern erleichtern oder durch eine Grundgesetzänderung das Ausländerwahlrecht ausweiten.

Protest angekündigt

In einem Minderheitenvotum kritisierte die Juraprofessorin Ute Sacksofsky, dass das Urteil zu scharfe Anforderungen an die Einheitlichkeit von Bundes- und Landesrecht stelle. Der Sinn des Föderalismus sei es doch, mit gesellschaftlichen Problemen unterschiedlich umzugehen. Wenn nur Deutsche wählen dürften, sei das eine „Einschränkung des eigentlich aus der Menschenwürde abzuleitenden Anspruchs auf Teilhabe an Wahlen für alle der Staatsgewalt Unterworfenen“, so die unterlegene ehrenamtliche Richterin.

Gegen das Urteil können keine Rechtsmittel eingelegt werden. Die Vorsitzenden der Bürgerschaftsfraktionen von SPD und Grünen, Björn Tschöpe und Matthias Güldner, kündigten noch im Gerichtssaal an, sich jetzt auf Bundesebene für ein erweitertes Ausländerwahlrecht einzusetzen.

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