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Politik: Ausnahmen ohne Regel

Regierung und Opposition streiten um die Gesundheitsreform: Wer soll von der Praxisgebühr befreit werden?

Ist jetzt wirklich Schluss mit der Einigkeit? Die Union jedenfalls will nach dem Streit mit der Bundesregierung über die Umsetzung der Gesundheitsreform auf weitere Konsensrunden verzichten. „Das war das letzte Mal, dass wir so eine Nummer mit der Bundesregierung gemacht haben“, sagte Volker Kauder, der Parlamentarische Geschäftsführer der Unionsfraktion, am Dienstag. Kauder warf Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD) vor, sie habe die Reform „schlampig“ umgesetzt. Es herrsche ein Durcheinander darüber, wer als chronisch krank gelte und somit teilweise von der Praxisgebühr befreit werde.

Dieses „Durcheinander“ zu klären, das Kauder seit dem Inkrafttreten der Gesundheitsreform am 1. Januar sieht, hat sich der am Dienstag neu gegründete Gemeinsame Bundesausschuss (GBA) fest vorgenommen. Der Ausschuss besteht aus Vertretern von Ärzten, Krankenkassen und Patientenvertretern. Noch bis Ende Januar will der GBA Kriterien festlegen, nach denen Patienten als chronisch krank bestimmt werden können oder eben nicht, kündigte der neu gewählte Vorsitzende des GBA, Rainer Hess, nach der konstituierenden Sitzung an. Die Gesundheitsreform sieht für chronisch Kranke eine Belastung von einem statt der üblichen zwei Prozent des Brutto-Einkommens bei Zuzahlungen vor.

Trotz kritischer Stimmen hält Ulla Schmidt weiter an der Ausnahmeregelung für die Anti-Baby-Pille fest. „Wir werden alles tun, um ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden“, sagte Schmidt, die an der GBA-Sitzung teilnahm. Die Pille sei ein Sonderfall, da den Frauen nicht zugemutet werden könne, die Dreimonatspackung zu bezahlen und zusätzlich noch die Praxisgebühren, die beim Abholen des Folgerezeptes fällig geworden wären. Weitere Ausnahmen solle es aber nicht geben. Zwar seien auch andere Medikamente im Gespräch, allerdings werde man den Gebührenerlass dann nicht gesetzlich regeln. Die Gebührenbefreiung für die Pille sei mit der Union so abgesprochen. Der CDU-Gesundheitsexperte Andreas Storm bestreitet das – mit dem Wegfall der Gebühren für die Pille sei weiteren Ausnahmen Tür und Tor geöffnet, sagte Storm der „Bild“-Zeitung.

Schmidt stimmte dem Vorschlag der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu, dass bei „planbaren Notfällen“ keine Praxisgebühr anfallen soll. Ein Notfall sei dann „planbar“, wenn ein Patient gezwungen sei, sich zum Beispiel am Wochenende in der Notaufnahme eines Krankenhauses den Verband wechseln zu lassen.

Unterdessen hat die Patientenbeauftragte der Bundesregierung, Helga Kühn-Mengel (SPD), die Hoffnung offenbar aufgegeben, dass der Durchschnitts-Kassenbeitrag in diesem Jahr auf die angestrebten 13,6 Prozent sinkt. Die meisten gesetzlichen Kassen würden ihren Satz 2004 aber auf unter 14 Prozent reduzieren, sagte Kühn-Mengel dem Deutschlandfunk. Die Absenkung der Krankenkassenbeiträge hatte Ulla Schmidt als Ausgleich für die erhöhten Gebühren in Aussicht gestellt. Zur Zeit liegt der Durchschnittssatz bei 14 Prozent.

Esther Kogelboom

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