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Australischer Taliban: Erster Guantanamo-Häftling angeklagt

Mehr als fünf Jahre nach seiner Festnahme in Afghanistan ist der Australier David Hicks als erster Guantanamo-Häftling offiziell angeklagt worden. Der Prozess gegen Hicks soll auf Grundlage des neuen Anti-Terror-Gesetzes geführt werden.

Washington - Das US-Verteidigungsministerium warf dem 31-Jährigen in der Klageschrift vom Donnerstag "materielle Unterstützung des Terrorismus" vor, verzichtete aber auf eine Anklage wegen versuchten Mordes. Dem zum Islam übergetretenen Hicks droht damit keine Todesstrafe.

Der auch als "australischer Taliban" bekannt gewordene Hicks ist der erste Guantanamo-Häftling, dem auf der Grundlage eines neuen, im Oktober 2006 vom US-Kongress verabschiedeten Anti-Terror-Gesetz der Prozess gemacht wird. US-Präsident George W. Bush hatte 2004 mitgeteilt, dass sich zuerst zehn mutmaßliche Mitglieder des Terrornetzwerkes Al Qaida und der afghanischen Taliban-Milizen vor US-Militärkommissionen verantworten müssen.

Australien übte diplomatischen Druck auf USA aus

Die Anklage erfolgte wenige Tage nach dem Australien-Besuch von US-Vizepräsident Dick Cheney. Australiens Premierminister John Howard sowie andere Politiker hatten Cheney aufgefordert, den rechtlosen Zustand für Hicks zu beenden. Nach Angaben aus dem Pentagon könnte der Angeklagte im Falle einer Verurteilung seine Haftstrafe in Australien verbüßen.

Bei einer Anhörung vor einer Militärkommission hatte Hicks im August 2004 seine Unschuld beteuert. Vater Terry Hicks warf der US- Armee vor, seinen Sohn nach der Gefangennahme auf "sehr unangenehme Weise misshandelt" zu haben. Hicks wurde im Dezember 2001 in Afghanistan gefangen genommen und im Januar in das US-Militärgefangenenlager Guantanamo auf Kuba ausgeflogen.

Neues Anti-Terror-Gesetz als Grundlage

In der Anklage wird ihm vorgeworfen, von 1999 bis 2001 mit extremistischen Gruppen auf dem Balkan, in Pakistan und in Afghanistan trainiert und zusammengearbeitet zu haben. Hicks kämpfte 1999 in der "Kosovo-Befreiungsarmee" (UCK). Im Jahr 2001 soll der Australier in einem Al Qaida-Lager ausgebildet worden sein und dort auch Bin Laden getroffen haben.

Danach haben mutmaßliche Terroristen, die als so genannte "ungesetzliche feindliche Kämpfer" eingestuft werden, weniger Rechte als Kriegsgefangene. Sie können beispielsweise nicht alle gegen sie vorgebrachten Beschuldigungen einsehen. Bei Strafprozessen vor Militärkommissionen dürfen die Richter auch Beweise verwenden, die durch Hörensagen oder offensichtliche Anwendung von Zwang gewonnen wurden. (tso/dpa)

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