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Politik: Ausweitung des Rechtes auf Gegendarstellung wird rückgaängig gemacht

Der saarländische Landtag hat die Verschärfungen im Landespressegesetz, die sogenannte "Lex Lafontaine", rückgängig gemacht. Mit den Stimmen der christdemokratischen Mehrheitsfraktion und bei Enthaltung der SPD-Parlamentarier wurde am Mittwoch in Saarbrücken die 1994 verabschiedete Ausweitung des Rechtes auf Gegendarstellung zurückgenommen.

Der saarländische Landtag hat die Verschärfungen im Landespressegesetz, die sogenannte "Lex Lafontaine", rückgängig gemacht. Mit den Stimmen der christdemokratischen Mehrheitsfraktion und bei Enthaltung der SPD-Parlamentarier wurde am Mittwoch in Saarbrücken die 1994 verabschiedete Ausweitung des Rechtes auf Gegendarstellung zurückgenommen. Voraussichtlich von April an wird das veränderte Gesetz in Kraft treten und der bundeseinheitliche Standard des Presserechts auch im Saarland wieder gelten. Das von der SPD-Mehrheit unter dem damaligen Ministerpräsidenten Lafontaine beschlossene Pressegesetz verbot alle redaktionellen Zusätze zu Gegendarstellungen und verpflichtete die Zeitungen, den Widerspruch in gleicher Aufmachung wie den beanstandeten Artikel zu präsentieren.

epd

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