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Bewaffnete Maschine. Südkorea testete diesen Killerroboter.

© Kim Dong-Joo/AFP

Autonome Waffensysteme: Die Killerroboter sind auf dem Weg

Die Vereinten Nationen diskutieren über autonome Waffensysteme. Rüstungsgegner fordern dagegen ein internationales Verbot.

Es ist eine Schreckensvision: Selbstständig operierende Waffensysteme greifen in Konflikte ein, verletzen und töten Soldaten und Zivilisten. Der Mensch hat keine Kontrolle mehr über die Kriegsgeräte, weil die Panzer, Drohnen und Marschflugkörper völlig autonom operieren.

Es sind Killerroboter, die von Algorithmen gesteuert werden. Auch der Marschbefehl könnte im Extremfall von anderen Robotern stammen. Stationäre Systeme werden fest verankert, zum Beispiel auf Kriegsschiffen, entlang von Grenzen oder zum Schutz gefährdeter Einrichtungen wie Atomanlagen.

Über diese mögliche Revolution in der Kriegsführung diskutieren Diplomaten und Rüstungsexperten aus Dutzenden Staaten seit 2014 im Rahmen der UN-Waffenkonvention in Genf. In dieser Woche trafen sie wieder zusammen. Die Staatenvertreter schafften es bisher nicht, sich auf reguläre Verhandlungen über ein Verbot der sogenannten tödlichen autonomen Waffensysteme zu einigen. Es geht weiter nur um Beratungen.

Auch in der laufenden Runde, die am Freitag endete, wurde kein Prozess über eine Ächtung autonomer Tötungsmaschinen eingeleitet. „Eine Handvoll Staaten, nämlich jene, die die Entwicklung autonomer Waffensysteme vorantreiben, wie die USA, Russland, Großbritannien, Australien und Israel“, blockiere die Gespräche, beklagt die Internationale Kampagne zum Stopp von Killerrobotern. Firmen dieser Länder investieren nach Recherchen dieser Nichtregierungsorganisation kräftig in die nächste Generation von Rüstungsgütern. Die Rüstungsgegner werfen auch Deutschland vor, sich nicht beherzt für einen Bann von Killerrobotern einzusetzen. Offiziell befürwortet das Auswärtige Amt in Berlin jedoch ein Verbot.

Entscheidungen im Konsens

Die UN-Waffenkonvention kommt den Blockierern entgegen. Entscheidungen müssen im Konsens erfolgen, somit hat jeder Vertragsstaat ein Vetorecht. Als Minimalkompromiss der Staaten zeichnet sich in Genf eine Erklärung mit elf Prinzipien ab. In einem Entwurf dafür heißt es, dass die „menschliche Verantwortung“ für den Einsatz von Waffensystemen gewahrt werden muss. Diese Prinzipienerklärung beinhaltet aber keine völkerrechtliche Verpflichtung, von einem verbindlichen internationalen Verbot der Killerroboter ist nicht die Rede.

Kaum verwunderlich, dass eine solche Erklärung den Rüstungsgegnern nicht reicht. Ihr Hauptargument gegen die Killerroboter lautet: Keine Maschine darf über Leben und Tod eines Menschen entscheiden. Damit eine Ächtung von Killerrobotern doch noch zustande kommt, hoffen sie auf eine Lösung außerhalb der Genfer UN-Waffenkonvention. Dazu müssten Staaten, die sich klar für ein Verbot einsetzen, die Initiative in die Hand nehmen. „Österreich könnte das etwa sein, das Land hat Erfahrung“, heißt es aus der Internationalen Kampagne zum Stopp von Killerrobotern.

Als Vorbild für ein Abkommen könnte der Vertrag zur Ächtung der Streumunition von 2008 dienen. Jahrelang hatten US-Amerikaner und Russen die Verhandlungen über die heimtückischen Bomben in den traditionellen UN-Abrüstungsgremien behindert. Gegner dieser Waffengattung, darunter Österreich, waren derart verärgert, dass sie einen eigenen Verhandlungsprozess anstießen. Ohne die USA und Russland. Am Ende stand das Verbot der Munition.

Jan Herbermann

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