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Baden-Württemberg: Milliardenprojekt «Stuttgart 21» darf gebaut werden

Das oberste Verwaltungsgericht Baden- Württembergs wies am Donnerstag drei Klagen gegen die geplante Umwandlung des Stuttgarter Hauptbahnhofs in eine unterirdische Durchgangsstation ab.

Mannheim/Stuttgart - Trotz umfassender Eingriffe in Privateigentum, Grundwasser und Landschaft stelle das Vorhaben «keinen planerischen Missgriff» dar, teilte der Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim mit (Az.: 5 S 848/05, 5 S 847/05, 5 S 596/05).

Ursprünglich war als Baubeginn für das 2,6-Milliarden-Euro-Projekt das Jahr 2005 anvisiert worden. Nach dem Willen von Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) soll der Bau 2015 abgeschlossen sein. Die Kläger, der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sowie zwei Hausbesitzer, hielten das Vorhaben weder für erforderlich noch für finanzierbar. Sie hatten einen modernisierten Kopfbahnhof gefordert. Es sei jedoch zweifelhaft, ob dies eine Alternative zum Umbau des Knotenpunkts sein könne, heißt es in der Begründung des VGH. Bei «Stuttgart 21» könnten etwa der Landesflughafen und die Neue Messe besser angebunden werden. (tso/dpa)

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