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Politik: Banden am Ohr

Der „Große Lauschangriff“ bezeichnet als Schlagwort eine Einschränkung von Artikel 13 Grundgesetz, der Unverletzlichkeit der Wohnung. Bis 1998 galt, dass nur Durchsuchungen zulässig sind.

Der „Große Lauschangriff“ bezeichnet als Schlagwort eine Einschränkung von Artikel 13 Grundgesetz, der Unverletzlichkeit der Wohnung. Bis 1998 galt, dass nur Durchsuchungen zulässig sind. Die „akustische Wohnraumüberwachung“ beschloss das Parlament mit nur knapp erreichter Zweidrittelmehrheit. Der Gesetzgeber hatte damals vor allem die organisierte Bandenkriminalität im Auge. Seit Inkrafttreten des „Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung der Organisierten Kriminalität“ wurden nach Regiertungsangaben von 1998 bis 2000 78 Wohnungen überwacht. Erlaubt ist das Bespitzeln nur bei Verdacht auf bestimmte schwere Straftaten. In fast 90 Prozent der Fälle war es eine Straftat nach dem Betäubungsmittelgesetz oder ein Tötungsdelikt. In 41 Fällen waren „die gewonnenen Erkenntnisse nicht für das Ermittlungsverfahren von Bedeutung“, heißt es im Bericht der Bundesregierung vom vergangenen Jahr. 58 Prozent der Maßnahmen waren also Fehlschläge.neu

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