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Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD).

© dpa

Barbara Hendricks: Bauministerin will Grundgesetz für Wohnungsbau ändern

Der Bund und die Länder sollen sich die Zuständigkeit wieder teilen: Bau- und Umweltministerin Barbara Hendricks will in Sachen Wohnungsbau das Grundgesetz ändern.

Bundesbauministerin Barbara Hendricks (SPD) hat eine Änderung des Grundgesetzes gefordert, um den Bau neuer Wohnungen voranzutreiben. "Wir brauchen die Grundgesetzänderung, um als Bundesregierung wirksam dort helfen zu können, wo die Wohnungsnot am größten ist", sagte Hendricks den Zeitungen der Funke Mediengruppe (Dienstagsausgaben). Nur dann könnte sich der Bund dauerhaft stärker beim Wohnungsbau engagieren.

Die Ministerin verwies darauf, dass Wohnungsbau seit der Föderalismusreform Ländersache sei. "Aber der Bedarf ist so riesig, dass die Länder das auf Dauer nicht alleine stemmen können", fügte sie hinzu. Nach jetziger Regelung darf der Bund die Länder im sozialen Wohnungsbau nur noch bis zum Jahr 2019 finanziell unterstützen. Ab 2020 fallen dann diese Zuschüsse in Millionenhöhe - die so genannten Kompensationsmittel - weg.

Angestrebt werde eine erneute gemeinsame Zuständigkeit von Bund und Ländern. "Wir brauchen dringend mehr bezahlbare Wohnungen in den Ballungsräumen", sagte Hendricks. "Alle Beteiligten müssen sich engagieren: Bund, Länder, Kommunen, Bauwirtschaft und private Investoren."

Ihr Ministerium habe seine Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereits von 518 Millionen Euro in diesem Jahr auf 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2018 verdreifacht, sagte Hendricks. Zudem habe es in diesem Jahr das Wohngeld für 860.000 Haushalte erhöht. (AFP)

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