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Politik: Bayern fordert einheitliches Gesetz zur Sicherungshaft Kompetenzstreit über

Verwahrung gefährlicher Häftlinge

Karlsruhe (ukn). Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) hat am Mittwoch die Schaffung eines bundeseinheitlichen Gesetzes zur nachträglichen Sicherungsverwahrung inhaftierter Straftäter gefordert. Beckstein sagte in der mündlichen Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe, ein Bundesgesetz regele die Haftverlängerung am effektivsten. Sie betreffe wenige, aber sehr gefährliche Straftäter. Der Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Hansjörg Geiger, bestritt dagegen eine Zuständigkeit der Bundesregierung. Dies falle nicht in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes.

Neben dem einschlägigen Gesetz Bayerns verhandelt der Zweite Senat über Gesetze BadenWürttembergs, Sachsen-Anhalts und Thüringens. Sie ermöglichen es, Straftäter auch nach Verbüßen ihrer Strafe festzuhalten, obwohl die Haftverlängerung im Urteil weder angeordnet noch angedroht wurde. Bedingung ist, dass die Gefährlichkeit des Verurteilten in der Haft deutlich wurde und weitere schwere Straftaten drohen. Der Streit darüber, wer zu einer gesetzlichen Regelung befugt ist, entzündete sich daran, dass der Bund für das Strafrecht zuständig ist, im Falle der „Gefahrenabwehr“ aber die Länder tätig werden können. Bisher gibt es bundesweit fünf Betroffene, zwei legten Verfassungsbeschwerde ein: ein 69-Jähriger, der mehrere Mädchen vergewaltigt hat und in Bayreuth untergebracht ist, und ein 36-Jähriger, der wegen Mordes und Mordversuchs verurteilt wurde, und in Halle einsitzt.

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