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Politik: Bayern gibt sich siegessicher

Beim Sprachentest bleibt der Freistaat stur - doch er sollte sich nicht zu früh freuen: Die Bundesregierung hat ein Wörtchen mitzuredenBeatrice von Weizsäcker Es ist erst ein paar Tage her, dass die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, Bayern in aller Schärfe "Obstruktionspolitik" vorgeworfen hat. Es ging um die Umsetzung des neuen Staatsbürgerschaftsrechts.

Beim Sprachentest bleibt der Freistaat stur - doch er sollte sich nicht zu früh freuen: Die Bundesregierung hat ein Wörtchen mitzuredenBeatrice von Weizsäcker

Es ist erst ein paar Tage her, dass die Ausländerbeauftragte der Bundesregierung, Marieluise Beck, Bayern in aller Schärfe "Obstruktionspolitik" vorgeworfen hat. Es ging um die Umsetzung des neuen Staatsbürgerschaftsrechts. Dem Freistaat passen die Bestimmungen nicht, sie gehen ihm zu weit. So stellt er Hürden auf. Eine davon ist eine schriftliche Sprachprüfung als Voraussetzung für die Einbürgerung. Auch das Staatsangehörigkeitsrecht verlangt für die Einbürgerung "ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache". Von einem schriftlichen Test aber ist nicht die Rede. Das hindert Bayern freilich nicht daran, auf derartigen Zertifikaten zu bestehen. Die Ausländerbeauftragte ist überzeugt: Der Freistaat versucht, die Zahl der Einbürgerungen möglichst gering zu halten. Ein solcher Test ist vor allem für ältere Menschen ein fast unüberwindbares Hindernis.

Ergebnis des Staatsbürgerschaftsrechtes darf jedoch nicht sein, die Einbürgerung vom geografischen Zufall abhängig zu machen. Ausländer, die sich in München einbürgern lassen wollen, müssen die gleichen Chancen haben, wie die, die in Hamburg den deutschen Pass beantragen, betont der Sprecher der Ausländerbeauftragten, Bernd Knopf. Um dies zu gewährleisten, legte die Bundesregierung im Dezember Verwaltungsvorschriften zur einheitlichen Umsetzung des Gesetzes vor. Danach liegen ausreichende Deutschkenntisse vor, "wenn sich der Einbürgerungsbewerber im täglichen Leben einschließlich der üblichen Kontakte mit Behörden in seiner deutschen Umgebung sprachlich zurecht zu finden vermag und mit ihm ein seinem Alter und Bildungsstand entsprechendes Gespräch geführt werden kann. Dazu gehört auch, dass der Einbürgerungsbewerber einen deutschsprachigen Text des alltäglichen Lebens lesen, verstehen und den wesentlichen Inhalt mündlich wiedergeben kann.." Sprachkenntnisse können auf verschiedene Weise nachgewiesen werden. Das "Zertifikat Deutsch" ist eine Möglichkeit, "aber nicht Maßstab für das abzuprüfende Niveau", wie Marieluise Beck betont. Es gehe "nicht um grammatikalische Feinheiten", sondern um Verständigung in der Gesellschaft.

Bayern ist dies einerlei. Verständigung tut not, die Zeit drängt. Die Verwaltungsvorschriften müssen noch den Bundesrat passieren, da sie sich an die Länder richten. Die Sitzung ist am 7. April.

Auf einmal scheint die Einigung erreicht. "Streit um Sprachtest für Einbürgerungsbewerber beigelegt", titelt nun die Katholische Nachrichtenagentur. Ist er nicht. Zwar einigten sich Bund und Länder nach Auskunft des Kieler Innenstaatssekretärs Harmut Wegener hinsichtlich des Sprachnachweises auf die jetzigen Regelungen in den Verwaltungsvorschriften. Aber die Ausnahme bleibt. Die Länder, die einen schriftlichen Test für erforderlich halten, können darauf bestehen. Das freut die Bayern: Nun sei der Weg für eine Einigung im Bundesrat frei, triumphiert der Sprecher des bayerischen Innenministeriums.

Wenn er sich da mal nicht zu früh freut. Mag der Bundesrat auch zustimmen - wenn die Länderkammer an der Vorlage der Bundesregierung maßgebliche Änderungen vornimmt, so Bernd Knopf, hat die Bundesregierung ein Wörtchen mitzureden. Sie muss den Änderungen zustimmen.

Beatrice von Weizsäcker

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