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Im Fall Gustl Mollath hat das Landgericht Regensburg eine Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt.

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Bayern: Gustl Mollath muss vorerst in der Psychiatrie bleiben

Gustl Mollath sitzt seit Jahren gegen seinen Willen in der Psychiatrie - und das wird vorerst auch so bleiben: Das Landgericht Regensburg hat Anträge zur Wiederaufnahme des Verfahrens abgelehnt.

Deutschlands bekanntester Psychiatrie-Insasse Gustl Mollath muss weiter in Bayreuth in der geschlossenen Anstalt bleiben. Das Landgericht Regensburg hat am Vormittag die beiden Wiederaufnahmeanträge für einen neuen Prozess als unzulässig abgelehnt. Begründung: Das Gericht habe keinen „zulässigen Wiederaufnahmegrund“ erkennen können. Zwar habe es bei dem Prozess gegen Mollath im Jahr 2006 Fehler und Sorgfaltsmängel gegeben. Diese seien aber nicht strafbar und nicht bewusst erfolgt.

Gustl Mollath sieht sich als Opfer Justiz

Damit geht der Streit um den 56 Jahre alten Mann weiter, der seit siebeneinhalb Jahren als wahnkrank und unzurechnungsfähig eingesperrt ist. Er soll seine einstige Frau massiv geschlagen und Autoreifen zerstochen haben. Mollath selbst sieht sich als Justizopfer: Jahre nach seiner Unterbringung hatte sich herausgestellt, dass die von ihm erhobenen Schwarzgeldvorwürfe gegen seine Ehefrau und die Hypo-Vereinsbank im Wesentlichen den Tatsachen entsprachen.

Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU), die durch den Fall schwer beschädigt ist, kündigte sofortige Beschwerde an. Nun wird das Oberlandesgericht Nürnberg als nächste Instanz erneut entscheiden müssen. Nur mit einem neuen Verfahren, so Merk, könnte geklärt werden, „ob die Zweifel an der Unterbringung von Gustl Mollath berechtigt sind“. Das Freiheitsrecht eines Menschen dürfe „nur eingeschränkt werden, wenn es gar nicht anders geht“. Im Fall Mollath aber gebe es Zweifel.

Politisch gerät Merk nun unter noch größeren Druck. Bis zum November 2012 rechtfertigte sie das Wegsperren von Mollath vorbehaltlos. Erst als die Proteste immer größer wurden und immer mehr Widersprüche auftauchten, änderte sie ihren Kurs und wies die Staatsanwaltschaft an, den Wiederaufnahmeantrag zu stellen. Der zweite Antrag kam von Mollaths Verteidiger Gerhard Strate, ein Spezialist in Sachen Wiederaufnahme. Der Wunsch von Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU), dass der Fall Mollath möglichst rasch geklärt werde und nicht in den bayerischen Landtagswahlkampf hineinspielt, ist nun nicht in Erfüllung gegangen. Mollath wird mit Sicherheit noch bis zur Wahl am 15. September in der Psychiatrie bleiben.   

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