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Bayern: Regierung Stoiber verstieß gegen Rechte der Opposition

Der Verfassungsgerichtshofs hat entschieden: Die Regierung von Bayerns Ministerpräsident Stoiber hat mehrfach die Rechte der Opposition im Freistaat verletzt. Die Grünen nennen das Urteil einen "Meilenstein".

München - In einem Organstreit zwischen der grünen Landtagsfraktion und der Staatsregierung gab der bayerische Verfassungsgerichtshof in München den Grünen am Mittwoch weitgehend Recht. Demnach hätte die Regierung nicht wie geschehen wegen des Schutzes von Betriebsgeheimnissen und Persönlichkeitsrechten Auskunft über ihre finanziellen Aktivitäten verweigern dürfen. Grünen-Fraktionschef Sepp Dürr sprach von einem "Meilenstein für die Rechte der Opposition".

Die Grünen waren vor Gericht gezogen, nachdem die Staatsregierung im Jahr 2004 Auskunft zu ihrem finanziellen Engagement im Zusammenhang mit der Pleite des Elektronikherstellers Schneider, mit verschiedenen Online-Aktivitäten, mit der Insolvenz der Sonderabfallentsorgung Bayern GmbH und beim König-Ludwig-Musical verweigert hatte. Alleine bei der Förderung des Musicals sei dies rechtens gewesen, urteilte der Verfassungsgerichtshof. In den drei anderen Fällen müssten die Grünen zumindest einen Teil ihrer Fragen beantwortet bekommen.

Nach dem Urteil hat zwar das Parlament keinen Anspruch auf Information über einzelne Bankgeschäfte. Anders sehe es aber aus, wenn die Rechtsaufsicht der Staatsregierung mit berührt sei. Dies sei in Teilen bei den von der Bayerischen Landesanstalt für Aufbaufinanzierung und der Bayerische Landesbank abgewickelten Finanzierungen der Fall.

Dürr erklärte, um die korrekte Verwendung von Steuergeldern kontrollieren zu können, sei es für das Parlament unerlässlich, Informationen auch über staatliche Beteiligungsunternehmen zu erhalten. "Das Urteil ist damit auch ein großer Erfolg für die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, weil die Staatsregierung nun verpflichtet ist, mehr Transparenz über die Verwendung staatlicher Gelder herzustellen." Schon vor fünf Jahren hatten die Grünen vor Gericht erfolgreich gegen die Informationspolitik der Stoiber-Regierung geklagt. Damals hatte der Verfassungsgerichtshof bei Fragen nach Flugreisen von Kabinettsmitgliedern einen Verfassungsverstoß festgestellt. (tso/AFP)

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