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Politik: Bayerns Klage gegen Homoehe – Urteil im Herbst

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird vermutlich gegen Ende dieses Jahres über die Klage Bayerns gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz entscheiden. Das erfuhr der Tagesspiegel auf Anfrage in Karlsruhe.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe wird vermutlich gegen Ende dieses Jahres über die Klage Bayerns gegen das Lebenspartnerschaftsgesetz entscheiden. Das erfuhr der Tagesspiegel auf Anfrage in Karlsruhe. Die Klage der Staatsregierung ist bereits die zweite gegen das Gesetz. Sie richtet sich im Wesentlichen gegen die sogenannte Stiefkindadoption. Sie gibt einem homosexuellen Partner die Möglichkeit, leibliche Kinder des Lebensgefährten oder der Lebensgefährtin zu adoptieren. Bayern argumentiert damit, dass die Verfassungsrichter selbst festgestellt hätten, dass die Eltern eines Kindes immer ein Vater und eine Mutter seien. Zwei Mütter oder zwei Väter für ein Kind gebe es auch nach Karlsruher Definition nicht.

Bereits 2002 scheiterte eine erste Klage gegen das umkämpfte rot-grüne Gesetz an den Richtern des Ersten Senats. Damals hatte Bayern durch das gesamte Gesetz, das homosexuellen Partnern Schutzrechte zugesteht („Homo- Ehe“), den Schutz des Grundgesetzes für Ehe und Familie in Gefahr gesehen. Auch die neue bayerische Klage wird wieder vom Ersten Senat des Gerichts entschieden. Berichterstatterin ist Verfassungsrichterin Christine Hohmann-Dennhardt. ade

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