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Beamte: Karlsruhe lehnt "Ballungsraumzulage" ab

Der Staat muss Beamten in Ballungsräumen trotz der höheren Lebenshaltungskosten keine Ortszulage gewähren. Die Verfassungsbeschwerde eines Münchner Polizisten hatte damit keinen Erfolg.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht lehnte am Dienstag eine "Ballungsraumzulage" für Staatsdiener in Großstädten ab. Der 51-jährige Beamte hatte argumentiert, er werde "nicht mehr angemessen" besoldet, wenn die "exorbitant hohen" Lebenshaltungskosten in München nicht berücksichtigt würden. Dabei stützte er sich vor allem auf eine Studie des bayerischen Wirtschaftsministeriums, wonach die Lebenshaltungskosten in München um 23,4 Prozent höher liegen als im Durchschnitt der bayerischen Gebiete.

Nach den Worten der Karlsruher Richter steht es dem Gesetzgeber nach den Grundsätzen des Berufsbeamtentums im Grundgesetz zwar frei, je nach örtlichem Preisniveau Abstufungen bei der Besoldung vorzunehmen. Eine verfassungsrechtliche Pflicht dazu bestehe aber nicht. Allerdings sei es die "Aufgabe" des Gesetzgebers zu beobachten, ob sich die Unterschiede bei den Lebenshaltungskosten zwischen Stadt und Land vertiefen und damit ein Ausgleich notwendig werden könnte.

Schäuble begrüßt das Urteil

Die geltende Besoldungsregelung sieht nur für im Ausland eingesetzte Beamte einen Ausgleich für erhöhte Lebenshaltungskosten vor. Im Inland gilt dies grundsätzlich nicht. Lediglich in Bayern gibt es seit 1990 die Möglichkeit, Beamten und Richtern mit dienstlichem Wohnsitz in München eine "ergänzende Fürsorgeleistung" zu gewähren. Diese umfasst monatlich 75 Euro sowie einen Zuschlag von monatlich 20 Euro pro Kind. In den Genuss kommen aber nur Bezieher von niedrigen und mittleren Gehältern bis 2722 Euro brutto im Monat. Der klagende Kommissar gehört nicht zum Kreis der Begünstigten. Die Regelung tritt zudem Ende 2009 außer Kraft.

Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (CDU) begrüßte das Urteil, das die Auffassung der Bundesregierung bestätitge. Er verwies auf den Gestaltungsspielraum der Länder bei der Beamtenbesoldung durch die Föderalismusreform. Die Deutsche Polizeigewerkschaft sieht nun die Länder in der Pflicht. Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) sagte, er halte "eine Ballungsraumzulage für geboten".

Schäuble erklärte, das Bundesverfassungsgericht habe "wichtige Leitlinien für die aktuelle Reformdiskussion zur Modernisierung des öffentlichen Dienstrechts aufgezeigt". Der Minister verwies zudem darauf, dass mit der Föderalismusreform von 2006 auch die dienstrechtlichen Regelungskompetenzen zwischen Bund und Ländern neu geordnet worden seien. Seither könnten "die Länder über die Besoldung und Versorgung ihrer Beamten in eigener Verantwortung entscheiden", betonte Schäuble. (tso/dpa/ddp)

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