zum Hauptinhalt

Politik: Beamte klagen gegen Kürzung ihrer Pensionen

Das Bundesverfassungsgericht steht vor der Grundsatzentscheidung, ob und wie weit die Pensionen von Ruhestandsbeamten geschmälert werden dürfen. Der Zweite Senat verhandelte am Mittwoch über die Beschwerden von drei Frühpensionären – zwei Männer und eine Frau, die im Alter von 43, 55 und 58 Jahren wegen Dienstunfähigkeit in den Vorruhestand gegangen waren.

Das Bundesverfassungsgericht steht vor der Grundsatzentscheidung, ob und wie weit die Pensionen von Ruhestandsbeamten geschmälert werden dürfen. Der Zweite Senat verhandelte am Mittwoch über die Beschwerden von drei Frühpensionären – zwei Männer und eine Frau, die im Alter von 43, 55 und 58 Jahren wegen Dienstunfähigkeit in den Vorruhestand gegangen waren. Sie halten die schrittweise Senkung ihrer Pensionen um 3,25 Prozent für verfassungswidrig.

Bis 2001 lag der Höchstsatz bei 75 Prozent des früheren Gehalts. Seit 2002 beträgt er 71,75 Prozent. Diese Summe kann auch nicht mehr in 35 Jahren, sondern erst nach 40 Dienstjahren erreicht werden. Damit sollte eine Anpassung an die Rentenkürzungen erfolgen.

Die Senkung gilt aber auch für Pensionäre. Ihnen wird zwar nichts abgezogen, aber die jährlichen Anpassungen fallen seit 2003 geringer aus. Wurde früher die Erhöhung der Dienstbezüge auf die Pensionäre übertragen, mindert jetzt ein Anpassungsfaktor die Anhebungen. Nach etwa acht Jahren sind die Pensionäre so gestellt, als hätten sie einen Höchstsatz von 71,75 Prozent statt der früher geltenden 75 Prozent ihres letzten Gehalts.

Rechtsanwalt Matthias Pechstein verwies darauf, dass für deutsche Beamte seit 100 Jahren die Quote von 75 Prozent gelte. Sie sei Gegenleistung für Loyalität und Verzicht auf Tariffreiheit und gehöre deshalb zu den „hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums“. Die Regierung verteidigte dagegen die Absenkungen als verfassungsgemäß. Innenstaatssekretär Fritz Rudolf Körper sprach von „erheblichem Handlungsbedarf.“ Bayern müsse bereits 17 Prozent seiner Steuereinnahmen für Beamtenpensionen ausgeben, Hamburg sogar 27 Prozent. Der Ausbau des Beamtenapparats in den 60er und 70er Jahren und die höhere Lebenserwartung brächten erhebliche Mehrbelastungen. Diese würden durch die Senkung der Pensionen keineswegs ausgeglichen.

Dass der Senat auch in eigener Sache entscheidet, blieb in der mündlichen Verhandlung nicht verborgen. Auch Verfassungsrichter erhalten Pension, und Berichterstatter Hans-Joachim Jentsch geht in drei Monaten selbst in den Ruhestand.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false