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Politik: Behinderte: Ein Assistent vom Sozialamt

Sie heißt Share-a-Smile-Becky und ist wunderschön. Top-Figur, blondes Haar.

Sie heißt Share-a-Smile-Becky und ist wunderschön. Top-Figur, blondes Haar. Becky sitzt im Rollstuhl. Aber so, als sei sie da nur durch Zufall hineingeraten. Becky ist die erste Behinderten-Barbie des Spielzeugkonzerns Matell. Becky ist ein Signal. Es gibt genug Käufer, für die Behinderte selbstverständlich sind. Sonst wäre die Barbie 1997 wohl nicht auf den Markt gebracht worden.

Weit mehr als ein Signal ist das SozialgesetzbuchIX. Jahrzehntelang wurde es vorbereitet. Die rot-grüne Koalition hat es mit einem parteiübergreifenden Konsens auf den Weg gebracht. An diesem Montag tritt es in Kraft. Wichtige Fortschritte sind Servicestellen in Rathäusern und Landratsämtern, die den acht Millionen Behinderten eine Behördenodyssee ersparen sollen. Und dass die Sozialversicherungen künftig viele Kosten übernehmen, für die bisher die Behinderten und ihre Angehörigen selbst oder ihre Arbeitgeber aufkommen mussten.

Für Behinderte soll es leichter werden, ein selbstbestimmtes Leben zu führen. Mitten unter uns. Zum Beispiel durch Kindergärten und Schulen, in denen behinderte und gesunde Kinder gemeinsam betreut werden.

Die blinde Programmiererin in einer Firma, die den größten Teil ihrer Aufgaben alleine meistert, aber doch manchmal auf fremde Hilfe angewiesen ist, hat künftig Anspruch auf einen Assistenten, bezahlt vom Sozialamt. "Oft scheiterten hoch qualifizierte Bewerber an der fehlenden persönlichen Hilfe, deren Kosten die Firmen nicht tragen wollen", sagt Otto Hauck, Leiter des Vereins der Blinden und Sehbehinderten in Studium und Beruf. Zudem haben Gehörlose bei Behördengängen und Arztbesuchen Anspruch auf Gebärdensprachendolmetscher.

Die Ausbildungskosten Schwerbehinderter in Werkstätten übernimmt künftig komplett die Sozialversicherung.Und für die Unterbringung in einem Heim müssen die Angehörigen jetzt nur noch einen monatlichen Pauschalbetrag von 50 Mark zahlen. Ein psychologisch entscheidender Schritt. Bisher forderte das Sozialamt Eltern auf, ihre Finanzen offenzulegen. "Für viele ein Schlag in den Magen", sagt Berringer.

Das alles klingt wunderbar und teuer. An den 55 Milliarden Mark, die bisher für Behinderte ausgegeben werden, soll sich aber nichts ändern. Das zumindest hat Karl Hermann Haack, der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung, den Finanzministern der Länder zugesichert. Umschichtung heißt das Zauberwort. Gespart wird an Wartezeiten. Ein Beispiel: Bis ein behinderter Arbeitnehmer nach einer medizinischen Rehabilitation den Bescheid zu einer beruflichen Umschulung erhält, vergehen durchschnittlich 48 Wochen, während der er Krankengeld erhält. 51 Millionen Mark verschlingen die Wartezeiten pro Woche, hat Haack errechnet. Das SGBIX schreibt jetzt eine Frist von neun Wochen vor.

Gespart wird auch dadurch, dass Anträge nicht mehr doppelt und dreifach bearbeitet werden, Kranken-, Renten- und Unfallversicherungen, die Bundesanstalt für Arbeit und die Sozial- und Jugendhilfe besser zusammenarbeiten. Mit den gemeinsam betriebenen Servicestellen als Knotenpunkte.

"Revolution", "Meilenstein", "Paradigmenwechsel" heißt es aus allen Ecken. Auch die Behindertenverbände begrüßen die neuen Gesetze. Sie sind sich allerdings einig: Es braucht noch ein Gleichstellungsgesetz. Es soll regeln, dass Gebäude Behinderten gerecht sind. Oder öffentliche Internetseiten für Blinde lesbar. Rot-Grün will bis Ende des Jahres einen Entwurf vorlegen.

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