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Der Chef des Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Hans-Eckhard Sommer fordert Strafen.

© Imago/Revierfoto

Behinderung von Abschiebungen: Bamf-Chef greift Flüchtlingshelfer an

Bamf-Chef Sommer kritisiert, dass manche Flüchtlingshilfe-Organisationen Termine für Abschiebungen veröffentlichen. Dies sabotiere die Arbeit des Staates.

Der Präsident des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (Bamf), Hans-Eckhard Sommer, hat kritisiert, dass immer wieder Abschiebungstermine öffentlich bekannt gemacht werden. Dies geschehe „oft mit dem Hinweis, die Abzuschiebenden sollten sich an diesem Tag nicht dort aufhalten, wo sie sich sonst gewöhnlich aufhalten“, sagte Sommer der „Welt am Sonntag“.

„Es ist ganz offensichtlich, dass einige Organisationen das Interesse verfolgen, Abschiebungen generell zu bekämpfen - ich denke vor allem an selbst ernannte Flüchtlingsräte.“ Diese seien der Meinung, dass sich jeder das Land seines Aufenthalts selbst aussuchen solle. „Wer mit dieser Überzeugung unterwegs ist, versucht dann auch oft, den Staat bei Abschiebungen zu behindern. Dass dieses Vorgehen mit den Mitteln des Strafrechts geahndet werden soll, ist absolut richtig.“

Sommer hält es für richtig, dass „dieses Vorgehen mit den Mitteln des Strafrechts geahndet werden soll“. Ein Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums sieht vor, dass künftig derjenige bestraft werden kann, der Betroffene unmittelbar vor einer bevorstehenden Abschiebung warnt. Nichtregierungsorganisationen wie Pro Asyl kritisieren das.

Zudem sagte Sommer, im vergangenen Jahr seien 162.000 Asylanträge registriert worden. „Das ist vergleichbar mit einer Großstadt, die jährlich zu uns kommt.“ Davon erhielten aber nur rund 35 Prozent einen Schutzstatus. „Wir sehen also ganz deutlich, dass viele Menschen hierher kommen, ohne einen Asylgrund zu haben.“

Dennoch sprach sich Sommer gegen eine Zielmarke aus. Wenn jemand einen berechtigten Asylgrund habe, dann müsse dies auch anerkannt werden. Da könne man nicht statistisch vorgehen.
Viele Asylsuchende legten weiterhin keine Ausweisdokumente vor, aktuell seien dies 54 Prozent, sagte Sommer. Dabei spiele die jeweilige Nationalität eine wichtige Rolle. Antragsteller aus Ländern mit einer geringen Anerkennungsquote würden fast nie Dokumente vorlegen. (dpa, Reuters)

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