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Politik: Bei altem Mietvertrag kein schneller Auszug

(neu). Die neue, für Mieter günstige Kündigungsfrist von nur drei Monaten gilt nicht für Verträge, die vor der Mietrechtsreform vom September 2001 geschlossen worden sind.

(neu). Die neue, für Mieter günstige Kündigungsfrist von nur drei Monaten gilt nicht für Verträge, die vor der Mietrechtsreform vom September 2001 geschlossen worden sind. Dies hat der Bundesgerichtshof in Karlsruhe am Mittwoch entschieden. Zur Begründung hieß es, der Vertrauenschutz der Vermieter bei älteren Verträgen sei von der Bundesregierung beabsichtigt gewesen. Für diese Mieter gelten damit weiter gestaffelte Fristen von bis zu einem Jahr. Der Deutsche Mieterbund forderte, das Gesetz umgehend zu ändern, damit die DreiMonats-Frist für alle gilt.

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