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Politik: „Bei Pflege menschenrechtliche Defizite“ Experten beklagen die Zustände in deutschen Heimen – und fordern mehr Überwachung

Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Gefahr, dass die geplante Pflegereform die „erheblichen Mängel“ und „menschenrechtlichen Defizite“ in der Altenpflege nicht beseitigt. „Menschenwürdige Pflege ist in Deutschland nicht flächendeckend gewährleistet“, sagte Institutsexperte Valentin Aichele dem Tagesspiegel.

Berlin - Das Deutsche Institut für Menschenrechte sieht die Gefahr, dass die geplante Pflegereform die „erheblichen Mängel“ und „menschenrechtlichen Defizite“ in der Altenpflege nicht beseitigt. „Menschenwürdige Pflege ist in Deutschland nicht flächendeckend gewährleistet“, sagte Institutsexperte Valentin Aichele dem Tagesspiegel. „Wir haben hier ein menschenrechtliches Problem, das sofort angegangen werden muss. “ Stattdessen zeichne sich ab, dass sich die Reformer vor allem mit Finanzierungsfragen beschäftigten. Ein würdigerer Umgang mit Pflegebedürftigen werde aber „nicht dadurch erreicht, dass man eine andere Finanzbasis schafft“, warnte Aichele. Die Defizite seien struktureller Art, das „System der geteilten Verantwortung“ funktioniere nicht. Ohne wirksame Strukturverbesserungen komme bei den Betroffenen kaum etwas an.

Die Mängel beträfen so viele Personen und so wesentliche Bereiche der Pflege, dass sie strukturbedingt sein müssten, schrieb Aichele bereits im Jahr 2006 in einer Studie. Bei 41 Prozent der Heimbewohner, so ermittelte der Medizinische Dienst der Krankenkassen im Jahr 2003, war die Versorgung mit Nahrung und Getränken mangelhaft. Und 43 Prozent seien, meist aufgrund falscher oder nachlässiger Pflege, von offenen Wunden und Druckgeschwüren bedroht. Das Institut, das diese Zustandsbeschreibung veröffentlichte, ist nicht irgendwer. Es wurde im März 2001 auf Empfehlung des Deutschen Bundestages gegründet und wird aus dem Bundeshaushalt der Bundesministerien der Justiz, für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung und des Auswärtigen Amtes finanziert.

Dennoch hätten die offenkundigen Defizite in den Pflegeheimen bei der Regierung „als Menschenrechtsproblem noch nicht Anerkennung gefunden“, sagt Aichele. Immer noch sei von Einzelfällen die Rede. Und fast alle Handlungsempfehlungen des Instituts warteten noch auf ihre Umsetzung. Nur die Forderung, die „Charta der Rechte hilfe- und pflegebedürftiger Menschen“ – 2005 vom Runden Tisch Pflege verfasst – zu verbreiten, komme man allmählich nach.

Ansonsten sei die Pflegesituation für die 677 000 Bewohner von Deutschlands Heimen „weiterhin verheerend“, meint Alexander Frey, Rechtsanwalt und Sprecher des Münchner Arbeitskreises gegen Menschenrechtsverletzungen. In den Heimen würden „täglich tausendfach die Tatbestände der Körperverletzung und der Freiheitsberaubung erfüllt“. Daher seien regelmäßige unangemeldete Kontrollen unabdingbar. Auch das Menschenrechtsinstitut drängt darauf, die Überwachungspraxis zu verbessern. In Fällen, in denen der „beratungsorientierte Prüfungsansatz“ offensichtlich an seine Grenzen stoße, müssten Kontrollbesuche unangemeldet erfolgen, sagt Aichele.

Die Forderung, dem Heimpersonal ein anonymes Anzeigerecht zuzugestehen, unterstützt der Menschenrechtsexperte ebenfalls. Die Erfahrung zeige, dass viele bei Missständen aus Angst vor beruflichen Nachteilen schwiegen. Die Situation in den Heimen rechtfertige es aber, „alle Möglichkeiten zu nutzen, um sich aktiv für Verbesserungen der Pflegequalität einzusetzen“.

Wenn Angehörige oder Helfer den Heimträgern zu kritisch kommen, erteilen sie ihnen nicht selten Hausverbot. Zutritt erzwingen können sich Betroffene dann nur noch über Gerichte. Um die Neigung zu solcher Aussperrung zu verringern, fordert Frey, dass Hausverbote künftig von der Heimaufsicht genehmigt werden müssten. Und bei Missständen müssten die Verantwortlichen stärker zur Rechenschaft gezogen werden. Um Nachweise zu haben, müsse man Klinikeinweisungen aus Heimen registrieren, auch sei ein Einsichtsrecht in Heimdokumentationen und Unterlagen der Aufsichtsbehörden nötig. Dass es mit dem Interesse der Staatsanwaltschaften an Körperverletzung in Pflegeheimen nicht weit her ist, bestätigt das Institut für Menschenrechte. Selbst bei groben Pflegemängeln, wie Druckgeschwüren oder Flüssigkeitsmangel, seien die Strafverfolger „der Erfahrung nach eher untätig“, sagt Aichele.

Helfen könne aber die stärkere Einbindung unabhängiger Ärzte, meinen die Menschenrechtsexperten. Wenn sich bestimmte Mediziner nicht nur für einen, sondern für viele oder alle Bewohner eines Heimes verantwortlich fühlten, ließe sich damit nicht nur Geld sparen, sondern auch manches in der Betreuung verbessern. Bislang hätten die Ärzte, so kritisiert Aichele, „ihre große Verantwortung für die Qualitätssicherung in der Pflege nicht hinreichend wahrgenommen“.

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