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Politik: Bei Straftaten leichter Zugriff auf Mails und Handys

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschlagnahme von E-Mails und Handy-Verbindungsdaten erleichtert, wenn beim Empfänger Straftaten aufgeklärt werden sollen. Nach dem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil unterliegen die Daten nicht dem Fernmeldegeheimnis, sobald sie beim Empfänger eingegangen sind.

Karlsruhe - Das Bundesverfassungsgericht hat die Beschlagnahme von E-Mails und Handy-Verbindungsdaten erleichtert, wenn beim Empfänger Straftaten aufgeklärt werden sollen. Nach dem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil unterliegen die Daten nicht dem Fernmeldegeheimnis, sobald sie beim Empfänger eingegangen sind. Das Urteil ändert eine Entscheidung aus 2005, in der die Daten unter den Schutz des Fernmeldegeheimnisses gestellt und die Beschlagnahme nur bei erheblichen Straftaten zugelassen worden waren. Die Entscheidung war von Polizei und Staatsanwaltschaften kritisiert worden, denn bei Kinderpornografie oder Wirtschaftskriminalität waren die Verbindungsdaten geschützt, weil die Schwelle der schweren Straftat nicht erreicht war ( Az.: 2 BvR 2099/04). Tsp

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