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Besucher gehen am Eingang des Stutthof Museums in Sztutowo (Polen) vorbei, in dem an die Verbrechen im ehemaligen Konzentrationslager Stutthof erinnert wird.

© dpa

Beihilfe zum Mord im KZ Stutthof: Prozess gegen ehemaligen SS-Wachmann startet in Münster

Als 18-Jähriger begann er seinen Dienst im Konzentrationslager bei Danzig. Mit 94 Jahren muss sich ein früherer SS-Mann sich jetzt vor dem Gericht verantworten.

Wegen hundertfacher Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Stutthof steht von diesem Dienstag an ein 94-Jähriger vor dem Landgericht Münster. Der Angeklagte soll als SS-Wachmann in dem deutschen Konzentrationslager bei Danzig von Juni 1942 bis September 1944 Dienst getan haben. Laut Anklage soll er mitbekommen haben, wie in dem KZ Häftlinge brutal getötet wurden.

Nach Überzeugung des Dortmunder Oberstaatsanwalts Andreas Brendel hatte der Mann aus Borken als Wachmann viele grausame Morde erst möglich gemacht. Seinen Dienst begonnen hatte er als 18-Jähriger. Der Ankläger ist gemeinsam mit einem Team beim Landeskriminalamt in Nordrhein-Westfalen zuständig für die Verfolgung von Nazi-Kriegsverbrechen.

In Stutthof starben über 27.000 Menschen

Das Internationale Auschwitz-Komitee begrüßte am Montag den Prozess. „Wir danken insbesondere den Überlebenden des Lagers und ihren Angehörigen für den Mut und die Entschlossenheit, in Münster als Nebenkläger auszusagen. Dies werden schmerzliche Tage für sie alle. Sie haben so wie alle Überlebenden unendlich lange auf die deutsche Justiz und auf die Gerechtigkeit warten müssen“, erklärte Vizepräsident Christoph Heubner.

Insgesamt starben bis Kriegsende mindestens 27 000 Häftlinge im Konzentrationslager Stutthof. Sie wurden in einer Gaskammer ermordet, mit Genickschüssen getötet oder vergiftet. Sie erfroren oder starben durch Mangelernährung, erschöpft durch die Zwangsarbeit oder miserable medizinische Versorgung.

Bis Mitte Januar sind 13 weitere Verhandlungstermine angesetzt. Ursprünglich sollte in Münster ein zweiter Mann auf der Anklagebank sitzen. Umstritten ist, ob der Mann aus Wuppertal verhandlungsfähig ist. Daher wurde sein Verfahren abgetrennt.

(dpa)

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