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Politik: Belgrad klagt vor Internationalem Gerichtshof

UTRECHT .Schwere Vorwürfe gegen die Nato hat die jugoslawische Regierung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erhoben.

UTRECHT .Schwere Vorwürfe gegen die Nato hat die jugoslawische Regierung vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag erhoben.Dort hat am Montag die öffentliche Anhörung der Klage Belgrads begonnen.

Jugoslawiens Delegationsleiter Rodoljub Etinski zog zum Auftakt der Anhörung hart vom Leder.Die Anwendung von Gewalt gegen Jugoslawien sei "illegal", empörte sich der Abgesandte des Belgrader Außenministeriums: "Sie stellt ein Verbrechen gegen den Frieden und Völkermord dar." Durch die Nato-Angriffe seien bisher 1 200 jugoslawische Zivilisten getötet, 4 500 verwundet, das Land verwüstet, dessen Volkswirtschaft zerschlagen und die Umwelt verseucht worden.Die angeklagten Staaten setzten "Bombenangriffe als Mittel zur Verbesserung von Menschenrechten" ein, so der Diplomat: Die Nato wolle das Kosovo zu ihrem "Protektorat" machen.

Mit der am 29.April eingereichten Klage gegen Deutschland, die USA und acht weitere Nato-Staaten will Belgrad die sofortige Beendigung der Luftangriffe und Entschädigungszahlungen für den angerichteten Schaden erzwingen.Die Liste der von Belgrad vor dem IGH erhobenen Vorwürfe ist lang.Die Nato habe das völkerrechtliche Gewaltverbot verletzt, greife bewußt zivile Ziele an, benutze verbotene Waffen und verletzte die jugoslawische Souveranität.

Zentral steht in der Klage indes der Vorwurf des "Völkermords": Mit der Bombardierung von Chemieanlagen und Ölraffinerien und der Verwendung uranhaltiger Waffen werde die Bevölkerung Jugoslawiens Lebensbedingungen ausgesetzt, die darauf abzielten, "sie ganz oder teilweise auszulöschen".Die Nato bezeichnete am Montag die jugoslawische Klage als "zynisch".Nato-Sprecher Jamie Shea sagte in Brüssel, nicht die Nato, sondern die jugoslawische Führung um Milosevic verletze die Menschenrechte: Die Fakten seien "klar zu sehen".

Ob gegen die angeklagten Nato-Staaten, die an den Bombardierungen beteiligt sind, tatsächlich ein Prozeß eröffnet wird, ist zweifelhaft.Denn nur wenn alle Beteiligten dies auch wollen, kann das IGH in der Regel auch Recht sprechen.Die meisten der von Belgrad erhobenen Vorwürfe können vom IGH nur überprüft werden, wenn die Kontrahenten den Fall einvernehmlich vorlegen oder sich grundsätzlich der IGH-Rechtsprechung unterworfen haben.Der Vorwurf des Völkermords ist der einzige Anklagepunkt, bei dem die Nato-Staaten auch gegen ihren Willen verurteilt werden könnten.

Von den angeklagten Nato-Staaten haben sich nur sechs der IGH-Rechtsprechung unterworfen: Deutschland, die USA, Frankreich und Italien zählen nicht dazu.Die meisten Unterwerfungserklärungen der anderen Staaten enthalten genügend Vorbehalts-Klauseln, um das IGH für nicht zuständig erklären zu können.Auch falls der IGH wider Erwarten gegen die Nato-Staaten einen Prozeß eröffnen sollte, kann sich Jugoslawien kaum Hoffnungen auf einen gerichtlich erwirkten Kriegsabbruch machen.Die Mühlen des IGH, der in 53 Jahren nur 68 Urteile fällte, mahlen langsam.

THOMAS ROSER

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