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Logo der AfD als Projektion an einer Wand bei einem Parteitag

© dpa/Karl-Josef Hildenbrand

Beobachtung der AfD: Verfassungsschützer der Länder uneins beim Blick nach rechts

Das Bundesamt für Verfassungsschutz will sich näher mit der AfD befassen. Die Behörden von Bund und Ländern suchen dafür einen gemeinsamen Nenner.

Von Frank Jansen

Unmut, Abwägen, aber auch Engagement und der Wille zur Kooperation – die Länder reagieren unterschiedlich, nachdem das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD stärker ins Visier genommen hat. Ärger gibt es, weil das BfV am 15. Januar in Berlin – und damit früher als erwartet – die Entscheidung verkündet hatte, die AfD als Prüffall einzustufen. Die Junge Alternative (JA) sowie der vom Rechtsaußen Björn Höcke geführte „Flügel“ werden als „Verdachtsfall“ geführt. Die Länder kannten das 442-seitige Gutachten des BfV zu den extremistischen Umtrieben in AfD, JA und „Flügel“ noch nicht, das BfV reichte das Papier dann noch am 15. Januar nach.

Am Mittwoch nun trafen sich in Köln fast alle Leiter der Landesbehörden für Verfassungsschutz mit dem Präsidenten des BfV, Thomas Haldenwang, um das weitere Vorgehen abzustimmen. Die Amtsleitertagung habe das BfV gebeten, das Ergebnis des bisherigen Prüfprozesses zur AfD „in enger Abstimmung“ mit den Landesbehörden „zeitnah umzusetzen“, teilte das Bundesamt mit. Schon zuvor zeichnete sich ab, dass der Verfassungsschutz in den Ländern jetzt noch genauer auf die rechtspopulistische Partei blickt.

Sachsen

Bereits am 15. Januar gab Sachsens Verfassungsschutz bekannt, analog zum BfV den Landesverband der AfD als Prüffall einzustufen sowie JA und „Flügel“ als Verdachtsfall. In einem Prüffall darf der Verfassungsschutz nur öffentlich zugängliches Material sichten. Bei einem Verdachtsfall ist der Einsatz von V-Leuten und anderer nachrichtendienstlicher Mittel möglich. Die rasche Reaktion in Sachsen war erstaunlich, da sich der Freistaat zunächst nicht einmal an der Sammlung von Material für das Gutachten des BfV beteiligen wollte. Sachsen lieferte dann doch. Die Materialsammlung mit den Erkenntnissen aus den 16 Ländern und denen des Bundesamtes zur AfD wuchs auf 1069 Seiten. Daraus destillierte das BfV das Gutachten zu AfD, JA und „Flügel“.

Bayern

Am Dienstag teilte Bayerns Verfassungsschutz mit, die JA und der „Flügel“ würden nun auf Grundlage der Erkenntnisse des BfV als „Beobachtungsobjekte“ bearbeitet. Den Terminus „Verdachtsfall“ gibt es in Bayern nicht. Beobachtungsobjekt heißt, dass sich der Verfassungsschutz nachrichtendienstlicher Mittel wie Observation und V-Leute bedienen kann. Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) „intensiviert“ zudem die Prüfung offen zugänglicher Quellen „im Hinblick auf eine extremistische Ausrichtung des bayerischen Landesverbandes der AfD“.

Schon länger werden auch einzelne Parteimitglieder und Funktionäre beobachtet, unter anderem wegen Verbindungen zur rechtsextremen Szene. Es handele sich um eine „untere zweistellige Zahl“, heißt es. Das LfV beendete allerdings die Beobachtung von drei AfD-Leuten, als sie bei der Landtagswahl im Oktober 2018 ein Mandat errangen. 2017 hatte der Verfassungsschutz bereits die Beobachtung des damaligen Chefs der AfD Bayern, Petr Bystron, nach dessen Wahl in den Bundestag eingestellt.

Am Mittwoch verursachten AfD-Abgeordnete im bayerischen Landtag einen Eklat bei der Gedenkfeier für die Opfer des NS-Regimes. Die Rechtspopulisten verließen den Saal, als die Präsidentin der Israelitischen Kultusgemeinde München und Oberbayern, Charlotte Knobloch, in ihrer Rede der AfD vorwarf, die Verbrechen des Nationalsozialismus zu verharmlosen.

Baden-Württemberg

Bei der Anfrage des Tagesspiegels stellte sich heraus, dass der Verfassungsschutz in Baden-Württemberg bereits seit September 2018 den Landesverband der AfD als „Prüffall“ führt. Das sei nicht kommuniziert worden, um rechtliche Probleme mit der Partei zu vermeiden, hieß es in Stuttgart. Bekannt wurde allerdings im November 2018, dass der Verfassungsschutz die Beobachtung des Landesverbandes der JA startete. Die Behörde verweist unter anderem auf „Bezüge“ der JA zu Rechtsextremisten, „die auf gemeinsame verfassungsfeindliche politische Ziele hindeuten“. Da der ähnlich radikale „Flügel“ in Baden-Württemberg nicht auffällt, wird eine Beobachtung nur „geprüft“.

Auch einzelne Mitglieder wie AfD-Chef Gauland werden die deutschen Verfassungsschützer im Blick behalten.
Auch einzelne Mitglieder wie AfD-Chef Gauland werden die deutschen Verfassungsschützer im Blick behalten.

© Soeren Stache/dpa

Nordrhein-Westfalen

Nach der Entscheidung des BfV erklärte Nordrhein-Westfalens Verfassungsschutz den Landesverband der AfD zum Prüffall. Die JA wird wahrscheinlich, wie vom BfV vorgegeben, als Verdachtsfall eingestuft. Bei der Beobachtung des „Flügels“ liefert NRW dem Bund zu.

Thüringen

Thüringens Verfassungsschutz hatte im September die regionale AfD als „Prüffall“ eingestuft. Die Partei verklagte dann Innenminister Georg Maier (SPD) und Verfassungsschutzchef Stephan Kramer. Ein Sprecher des Ministeriums sagte jetzt, es werde auch nach der Entscheidung des BfV „weiter geprüft“. Obwohl Björn Höcke sowohl den vom BfV zum „Verdachtsfall“ erklärten „Flügel“ wie auch den Landesverband der AfD führt, ändert sich in Thüringen erst mal nichts. Auch bei der JA wird nur geprüft. In Erfurt ist zu hören, ein Grund sei die Abneigung der in der Regierung sitzenden Linkspartei gegen den Verfassungsschutz und erst recht gegen nachrichtendienstliche Aktivitäten wie den Einsatz von V-Leuten.

Bremen und Niedersachsen

Der Verfassungsschutz in beiden Ländern hatte im September 2018 begonnen, die Junge Alternative zu beobachten. In klassischer Manier. Der Nachrichtendienst sieht in Bremen und Niedersachsen beim AfD-Nachwuchs eine Nähe zum Rechtsextremismus. Die niedersächsische JA löste sich im November auf, doch der Verfassungsschutz schaut weiter, was die bisherigen Mitglieder treiben. In beiden Ländern ist auch denkbar, dass der AfD-Verband ein Prüffall wird.

Die weiteren Länder

Berlin untersucht, ob der Landesverband der AfD als Prüffall gewertet und die Beobachtung von JA und „Flügel“ aufgenommen werden muss. Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Schleswig-Holstein, Rheinland-Pfalz, Hessen, Sachsen-Anhalt und das Saarland prüfen ebenfalls, den Blick auf die AfD zu schärfen. Der Hamburger Verfassungsschutz sieht hingegen auch nach dem Gutachten des BfV keine gravierenden Probleme. Der Landesverband der AfD sei kein Beobachtungsobjekt, die JA kaum präsent und der „Flügel“ in der Stadt nicht aktiv, heißt es. Hamburgs Verfassungsschutzchef nahm am Mittwoch an der Tagung beim BfV in Köln nicht teil.

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