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Battis

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Beraterverträge: "Wehret den Anfängen"

Der Berliner Verwaltungswissenschaftler Ulrich Battis über die Praxis der Ministerien, immer mehr externe Berater hinzuzuziehen.

Herr Battis, immer mehr externe Berater, Gutachter und Rechtsanwälte helfen den Ministerien, ihre Arbeit zu tun. Was ist der Grund dafür?

Prinzipiell können externe Spezialisten hinzugezogen werden. Beratungstätigkeit hat es immer gegeben. Das haben die Bundesministerien in ihrer gemeinsamem Geschäftsordnung so festgelegt.

Warum sind die Mitarbeiter der Ministerien denn so überfordert, dass sie zunehmend Hilfe von außen benötigen?

Das liegt doch auf der Hand. Die Dinge werden immer komplizierter. Nehmen Sie komplexe Fragen wie den Umweltschutz, bei dem ein Land alleine kaum mehr etwas zu sagen hat. Oder das Thema Windanlagen. Es ist doch verständlich, dass sich das zuständige Ministerium da technischen Sachverstand hinzuholen muss. Da kennt sich ein Beamter doch gar nicht aus.

Wie sieht das mit juristischer Beratung bei der Entstehung von Gesetzen aus?

Reicht der juristische Sachverstand in einem Haus nicht aus, können Experten von Justiz- und Innenministerium hinzugezogen werden. Diese verfügen über die meisten Juristen, denn die beiden Ressorts müssen ja auch prüfen, ob Gesetze mit dem Grundgesetz vereinbar sind.

Warum hat Wirtschaftsminister zu Guttenberg dann eine britische Anwaltskanzlei bei der Erarbeitung eines Bankengesetzes hinzugezogen?

In Eilfällen kann auch externer Sachverstand hinzugezogen werden, der kostet. Wir reden hier nicht über kostenlose Gutachter etwa bei Anhörungen, sondern über eine internationale Großkanzlei.

Rechtfertigt die drängende Finanzkrise also solch ein Vorgehen?

Nein. Die Finanzkrise bringt es zwar mit sich, dass häufig in sehr kurzer Zeit Gesetze erarbeitet werden müssen. Da ist es nachvollziehbar, dass da auch Spezialisten hinzugezogen werden, etwa im Finanzministerium. Aber in diesem Fall ging es um keinen Eilfall. Der Gesetzentwurf wird in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet. Am 27. September wird ein neues Parlament gewählt, es wird eine neue Regierung geben.

Also war das ein unübliches Vorgehen?

Absolut. Völlig untypisch ist, dass die Kanzlei offenbar den gesamten Gesetzentwurf formuliert hat und der Minister auch noch den Namen der Kanzlei mit auf das Papier genommen hat. Die Regierung muss doch Herr der Verfahrens bleiben und klarmachen, wer Herr und wer Knecht ist.

Der Sachverstand wäre auch intern vorhanden gewesen?

Ja, er hätte nur hinzugezogen werden müssen. In Brüssel ist das anders. Da gibt es eindeutig zu wenig Manpower und daher werden viele Kanzleien zum Gesetzgebungsprozess hinzugezogen. Aber das ist auch sehr problematisch.

Inwiefern?

Die Kanzleien beteiligen sich erst an den Ausschreibungen für ein europäisches Gesetz, und als Nächstes bieten sie Fortbildungsveranstaltungen zu diesem Thema an. Die dritte Verwertungsstufe besteht dann darin, dass die Kanzleien bei ihren Mandanten damit werben, ein bestimmtes Gesetz gemacht zu haben – und daher mit dem Wissen, wie man dieses am besten umgehen kann. Das hat solche Ausmaße angenommen, dass die Kanzleien sich der Politik inzwischen zu Dumpingpreisen anbieten, nur um beteiligt zu werden.

Und in Deutschland ist dies anders?

Zumindest auf Bundesebene ist das kein Problem, weil in den Ministerien wirklich ausreichend Sachverstand vorhanden ist. Aber genau deswegen sage ich im Fall Guttenberg auch klar und deutlich: Wehret den Anfängen!

Die Bundesministerien bekommen das Personal, das sie haben wollen, obwohl die Privatwirtschaft deutlich besser bezahlt?

Natürlich könnte ein Topjurist in der freien Wirtschaft deutlich besser verdienen. Aber Sie haben in einer Behörde viel mehr Einfluss. Nehmen Sie einen Ministerialbeamten: Das ist doch jemand!

Ulrich Battis ist Jurist und Verwaltungswissenschaftler und lehrt an der Berliner Humboldt-Universität. Die Fragen stellte Juliane Schäuble.

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