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Bergbau: Rohstoffe in der Tiefsee - Seegericht will Haftungsfonds

Seit 1982 gibt es eine internationale Konvention über das Seerecht. Das Rennen um die Abbaurechte für Rohstoffe in der Tiefsee hat zwar längst begonnen. Nun hat der Seegerichtshof eine Grundsatzentscheidung getroffen.

Berlin - Die Rohstoffpreise steigen, und damit werden auch ungewöhnliche Bergbaugebiete wirtschaftlich interessant – zum Beispiel der Tiefsee. Am Dienstag hat der Internationale Seegerichtshof in Hamburg eine Grundsatzentscheidung darüber getroffen, unter welchen Bedingungen beispielsweise Manganknollen oder kobaltreiche Krusten am Meeresboden in internationalen Gewässern abgebaut werden könnten. Die wichtigsten Anforderungen der Richter lauten: Wer abbaut, muss sorgfältig vorgehen und Vorsorge treffen, dass keine irreparablen Schäden entstehen. Und es wäre über die Schaffung eines internationalen Haftungsfonds nachzudenken, der für Schäden aufkommt, die durch das Recht nicht gedeckt sind.

Seit 1982 gibt es eine internationale Konvention über das Seerecht. Das Rennen um die Abbaurechte für Rohstoffe in der Tiefsee hat zwar längst begonnen, doch nach Einschätzung des Meeresexperten der Umweltstiftung WWF, Christian Neumann, ist bisher nur untersucht worden, ob und wo Rohstoffe vorkommen. Auch die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hat sich im „Manganknollengürtel“ südlich des Äquators zwischen Mexiko und Hawaii Abbaurechte gesichert. Bisher sind aber noch keine Lizenzen an Firmen vergeben worden.

Will ein Unternehmen solche Lizenzen in internationalen Gewässern erwerben, muss es einen unterstützenden Staat finden. Der pazifische Inselstaat Nauru wollte nun wissen, welche Haftungsverpflichtungen auf einen solchen Staat zukommen könnten, wenn er mit der internationalen Seebehörde in Jamaika einen entsprechenden Vertrag verhandelt, um eine Lizenz vergeben zu können. Auf diese Frage hat der Internationale Seegerichtshof nun eine Antwort gefunden. Im Prinzip haben alle Staaten die gleichen Verpflichtungen. Wenn sie die lizenznehmenden Firmen auf Umweltverträglichkeitsprüfungen, Sorgfaltspflicht und das Vorsorgeprinzip verpflichten, müssen sie nicht für Umweltschäden haften, die die Kompensationsmöglichkeiten der betroffenen Firmen übersteigen. Neumann sagt jedoch: „Bevor das Abenteuer Tiefseebergbau beginnt, sollte ein Haftungsfonds geschaffen werden.“

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