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Berlin: Anklage gegen Terrorverdächtige wohl im Herbst

Die Bundesanwaltschaft rechnet im Fall der Anfang September 2007 in Deutschland vereitelten Terroranschläge mit Anklagen frühestens im Herbst.

Rainer Griesbaum, Bundesanwalt beim Bundesgerichtshof und ständiger Vertreter des Generalbundesanwalts sowie Abteilungsleiter Terrorismus, nannte am Dienstag am Rande einer Veranstaltung des Deutschen Anwaltvereins in Berlin den September als realistischen Termin für die Veröffentlichung der Anklageschriften gegen die Mitglieder der sogenannten Sauerlandgruppe. Im September 2007 hatten Ermittler in der nordrhein-westfälischen Stadt Medebach im Sauerland drei Männer im Alter von 22 bis 28 Jahren festgenommen, die Anschläge auf amerikanische Einrichtungen in Deutschland geplant haben sollen. Der Prozess gegen die mutmaßlich islamistischen Terrorverdächtigen werde voraussichtlich im kommenden Jahr beginnen, sagte Griesbaum dem Tagesspiegel.

Dass bis dahin noch einige Zeit vergeht, könnte vor allem der Bundesanwaltschaft in die Hände spielen. Rechtspolitische Kreise diskutieren seit Monaten über die – im Fall der „Sauerlandgruppe“ für eine Verurteilung relevante – Reform der Antiterrorparagrafen 129a und 129b des deutschen Strafgesetzbuches. Die genannten Regelungen stellen die Bildung von terroristischen Vereinigungen und deren Unterstützung im In- und Ausland unter Strafe. Der Aufenthalt in terroristischen Ausbildungslagern wird nach geltendem Recht dagegen nicht sanktioniert. Um diese Lücke im Strafrecht zu schließen, hat das Bundesland Hessen im November 2007 einen Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht, der unter anderem den Besuch von „Terrorcamps“ unter Strafe stellt. Sollte die Neuregelung kommen, könnte sie womöglich beim Prozess gegen die „Sauerlandgruppe“ erstmals Anwendung finden: Einer der mutmaßlichen Verdächtigen soll in einem Lager in Pakistan auf den Einsatz bei Terroranschlägen vorbereitet worden sein. Sarah Kramer

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