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Politik: Berlin bremst EU-Pläne zu Telefondaten

Brüssel - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in Brüssel die geplante europaweite Nutzung von elektronischen Daten durch Polizei und Justiz kritisiert. Sie habe Zweifel, ob eine längerfristige Speicherung von elektronischen Informationen über Telefon-und Internetverbindungen sinnvoll und angemessen sei, sagte Zypries am Donnerstag beim EU-Ministerrat der Innen-und Justizminister in Brüssel.

Brüssel - Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat in Brüssel die geplante europaweite Nutzung von elektronischen Daten durch Polizei und Justiz kritisiert. Sie habe Zweifel, ob eine längerfristige Speicherung von elektronischen Informationen über Telefon-und Internetverbindungen sinnvoll und angemessen sei, sagte Zypries am Donnerstag beim EU-Ministerrat der Innen-und Justizminister in Brüssel. Schließlich handle es sich dabei um einen gravierenden Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürger.

Die Staats- und Regierungschefs der EU hatten nach den Anschlägen in New York und Madrid in diesem Frühjahr beschlossen, den Kampf gegen den internationalen Terrorismus zu verstärken. Europas Bürger, so waren sich alle einig, sollten besser als bisher vor weiteren Attentaten geschützt werden. Großbritannien, Frankreich, Irland und Schweden brachten deshalb in Brüssel den Vorschlag ein, europaweit die Daten über die Nutzung von Kreditkarten und von Telefon- und Internetverbindungen über einen längeren Zeitraum zu speichern. Auf diese Weise könnten die Fahndungsbehörden wichtige Hinweise über die Kontakte und Bewegungen der Terroristen gewinnen. Nach den Anschlägen in Madrid im März des Jahres wurden die Täter auf Grund von Handydaten gefasst.

Während Länder wie Spanien und Frankreich die Daten seit langem speichern, erzwingen die Datenschützer in anderen EU-Staaten deren zügige Löschung. Dadurch werden Hinweise für die Verbrechensbekämpfung vernichtet, beklagen die Terrorismus-Fahnder. Die EU-Kommission hat vorgeschlagen, Telefongesellschaften, Banken oder andere Nutzer von elektronischer Information zur Datenspeicherung bis zu drei Jahren zu verpflichten

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