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Politik: Berlin will gegen "Gebetsraum-Urteil" vorgehen

Der Streit um das Beten an Berliner Schulen geht offenbar in eine neue Runde. Nach Tagesspiegel-Informationen will die Senatsschulverwaltung bis spätestens diesen Freitag Berufung gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom September einlegen.

Der Streit um das Beten an Berliner Schulen geht offenbar in eine neue Runde. Nach Tagesspiegel-Informationen will die Senatsschulverwaltung bis spätestens Freitag Berufung gegen das Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts vom September einlegen, mit dem einem muslimischen Schüler eines Weddinger Gymnasiums erlaubt worden war, seiner religiösen Gebetspflicht nachzukommen. Nicht nur viele Lehrer und Eltern reagierten damals empört auf das Urteil. Auch die Schulverwaltung kritisierte, damit würden die Schulen faktisch zum Einrichten von Gebetsräumen verpflichtet. Schulsenator Jürgen Zöllner bestätigte dem Tagesspiegel am Mittwoch: „Ich erwäge sehr wohl ernsthaft, Berufung einzulegen, weil das Urteil über den Einzelfall hinaus Bedeutung für die Schulen in Berlin hat. Wir werden das sorgfältig abwägen.“

Wie es aus der Schulverwaltung hieß, will Zöllner die endgültige Entscheidung an diesem Donnerstag vor Journalisten bekannt geben. Am Freitag läuft die Frist ab, innerhalb derer er die Berufung einlegen kann. Der Berliner Fall war der erste, bei dem sich ein Schüler das Recht auf ein Gebet innerhalb des Schulgeländes erstritten hat. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts machte bundesweit als „Gebetsraum-Urteil“ Schlagzeilen. Tatsächlich wurde aber nur festgestellt, dass der Schüler während des Besuchs des Gymnasiums „berechtigt ist, außerhalb der Unterrichtszeit einmal täglich sein islamisches Gebet zu verrichten“. Der Schulleitung bleibe es überlassen, „organisatorische Vorkehrungen“ zu treffen, falls sie einen demonstrativen oder werbenden Charakter des Gebets befürchte.

Mit dem Fortgang des Verfahrens wächst dessen Bedeutung nicht nur für Berlins Schulen, sondern auch für die Frage, inwieweit religiöse Symbole oder religiöses Handeln überhaupt an Schulen geduldet werden dürfen. Sollte der Senat den Prozess vor dem Oberverwaltungsgericht gewinnen, bliebe dem klagenden Schüler noch der Weg vor die Bundesgerichte. Theoretisch könnte der Fall auch noch vor den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof kommen, der kürzlich Italien dazu verurteilte, Kruzifixe in Klassenzimmern abzuhängen.

Dem Urteil des Verwaltungsgerichts zufolge sind Schulen in Berlin jedoch „keine religionsfreien Räume“. Es sei nur Lehrern untersagt, ihr Bekenntnis zum Ausdruck zu bringen. Wenn ein Schüler außerhalb des Unterrichts beten wolle, seien andere nicht zur Teilnahme gezwungen. Mit Blick auf den hohen Stellenwert der Religionsfreiheit sei es nicht zu rechtfertigen, dem Kläger aus „generalpräventiven Gründen nahezulegen, das Beten zu unterlassen“. Seit dem Urteil stellt die Schule dem Jungen einen Raum für sein Gebet zur Verfügung. Er nutzt ihn nach Auskunft der Schulleitung derzeit nur sehr selten.

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