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Ein Modell des geplanten Freiheits- und Einheitsdenkmals in Berlin .

© Milla & Partner/dpa, picture alliance

Berliner Denkmals- und Architekturstreit: Wippe und Kreuz – das Volk hat gesprochen

In einer Demokratie sind Parlamentsbeschlüsse bindend, gefühlte Mehrheiten nicht. Das gilt für das Freiheits- und Einheitsdenkmal ebenso wie für das Kreuz auf der Kuppel des Schlosses. Ein Kommentar.

Ein Kommentar von Malte Lehming

Am 1. Juni 2017 stand im Kulturteil einer Berliner Zeitung ein bemerkenswerter Satz. „Eine Mehrheit der Kommentare in den Zeitungen, Umfragen, Leserbriefe oder Radiosendungen zeigt: Zwar wird die Idee eines Freiheits- und Einheitsdenkmals weithin unterstützt, Millas goldene Wippe aber abgelehnt." Am selben Tag beschloss der Deutsche Bundestag erneut, genau dieses Denkmal – „Bürger in Bewegung“ genannt – vor dem Berliner Schloss zu bauen. Das Abstimmungsergebnis ließ auf großen parteiübergreifenden Konsens schließen. Für die Errichtung des Denkmals stimmten die Regierungsfraktionen sowie die Grünen, dagegen lediglich die Abgeordneten der Linksfraktion.
Doch was zählt das Parlament gegen gefühlte andere Mehrheiten? Gegen Radiosendungen und Leserbriefe? Gegen Umfragen und Zeitungskommentare? Nur zur Erinnerung: Vor zehn Jahren, am 9. November 2007, hatte der Deutsche Bundestag die Errichtung eines Freiheits- und Einheitsdenkmals in Berlin beschlossen. Es gab einen ersten und einen zweiten Wettbewerb, zu dem international offenen Verfahren wurden 386 Entwürfe eingereicht. Am Ende entschied sich die Jury für die „Wippe“. Sie ist das Resultat eines Prozedere, das konstitutiv ist für eine repräsentative Demokratie.

Ich bin für Wippe! Noch nie wurde das Volk so verschaukelt wie heute!

schreibt NutzerIn Schenkelklopfer

Alle Macht geht vom Volk aus. In demokratische Praxis übersetzt heißt das: Die Bürger bestimmen in freien und geheimen Wahlen ihre Vertreter. Das sind die Abgeordneten des Bundestages. Sie beschließen Gesetze, den Haushalt, Auslandseinsätze der Bundeswehr, wählen den Regierungschef, können ihn stürzen. Die Volksvertreter sind frei in ihren Entscheidungen. Zeitgeistige Tendenzen und deren Widerspiegelungen in Umfragen – man denke an Ostpolitik, Nato-Doppelbeschluss, Einführung des Euro oder Beschneidungs-Erlaubnis – sind nicht Richtschnur ihrer Urteile. Auf ihr parlamentarisches System können die Deutschen stolz sein.

Der Entwurf von Stella sieht auch die Rekonstruktion von Kuppel und Kreuz vor

Auch der Wiederaufbau des Hohenzollernschlosses mit teilweiser Rekonstruktion der barocken Fassade in der historischen Mitte Berlins wurde vom Bundestag beschlossen. Im Juli 2002 stimmten 384 von 589 Abgeordneten dafür, im November 2003 bestätigte der Bundestag seinen Beschluss vom Vorjahr fast einstimmig. Im November 2007 bewilligte der Bundestag die Mittel für den Architektenwettbewerb, der einen Monat später ausgeschrieben wurde. Daraus ging als Sieger – mit einstimmigem Votum der Jury – der Entwurf von Franco Stella hervor Er sieht auch die Rekonstruktion von Kuppel und Kreuz vor.
Wieder liegt das Ergebnis eines einwandfreien parlamentarischen Verfahrens vor, das kaum Interpretationsräume lässt. Daher wirkt die nun nachträglich angezettelte Debatte über das Kreuz auf der Kuppel befremdlich. Weder gibt es neue Erkenntnisse, die eine Aufkündigung der Beschlüsse rechtfertigen würden, noch tauchen neue Argumente auf.
Das Kuppelkreuz sei mehr als ein Hauptsinnzeichen des Christentums, geben die drei Gründungsintendanten des Humboldt Forums, Horst Bredekamp, Neil MacGregor und Hermann Parzinger, zu bedenken. Es erinnere auch an einen Sieg der Reaktion, die blutige Niederschlagung des Barrikadenaufstands von 1848. Ein solcher Einwand aber lässt sich gegen das gesamte Vorhaben einer Schlossfassadenrekonstruktion vorbringen. Schließlich symbolisieren die barocken Fassaden des Schlosses ebenfalls eine Epoche, die den heutigen demokratischen Idealen entgegensteht. Barocke Fassade ja, Kreuz aber nein – das wäre Willkür.

Woran soll denn gezweifelt werden? Am Klimawandel? An der Evolutionstheorie?

Der als Kompromiss präsentierte Vorschlag, als Ergänzung zum Kreuz einen acht mal vierzig Meter großen Schriftzug „ZWEIFEL“ in die Dachkante einzulassen, lässt die Diskussion dann endgültig ins Absurde abgleiten. Woran soll denn gezweifelt werden? Das beantwortet das Wort allein ja nicht. Am Klimawandel? An der Evolutionstheorie? Am Holocaust? An der universellen Geltung der Menschenrechte? Die Fetischisierung eines abstrakten Zweifels – zumal in seiner exklusiv deutschen Schreibweise – pädagogisiert die Lesart des Baus. Es entstünde eine Architektur des erhobenen Zeigefingers.
Das Volk hat klar gesprochen, durch seine demokratisch gewählten Vertreter, zu Wippe, Kuppel und Kreuz. Über das Ergebnis darf und muss gestritten werden. Aber den Eindruck zu erwecken, die Diskussion sei jetzt erst eröffnet oder müsse neu im Namen einer gefühlten anderen Mehrheit geführt werden, wäre Ausdruck einer snobistischen Verachtung der parlamentarischen Demokratie.

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