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Filiz G. (im Hintergrund) im Berliner Kammergericht

© dapd

Berliner Terrorprozess: Bundesanwalt fordert zweieinhalb Jahre Haft für Filiz G.

Filiz G. soll für Al Qaida, die usbekische Islamische Dschihad Union und für die Deutschen Taliban Mudschahedin geworben und finanzielle Hilfe geleistet haben. Die Verteidiger halten eine Bewährungsstrafe für ausreichend.

Von Frank Jansen

Im Prozess gegen Filiz G. (29), die im Internet islamistische Terrorvideos verbreitet und militante Organisationen unterstützt haben soll, hat die Bundesanwaltschaft am Dienstag eine Strafe von zweieinhalb Jahren Haft gefordert. Die Angeklagte habe das Internet „als Werkzeug des Terrorismus instrumentalisiert“ und sich als „fanatische Kämpferin“ dargestellt, sagte Bundesanwalt Volker Brinkmann in seinem Plädoyer vor dem 1. Strafsenat des Berliner Kammergerichts.

Brinkmann und sein Kollege hielten der Ehefrau des Anführers der Sauerlandgruppe vor, für Al Qaida, die usbekische Islamische Dschihad Union und für die Deutschen Taliban Mudschahedin (DTM) um Mitglieder oder Unterstützer geworben sowie die DTM propagandistisch und finanziell unterstützt haben.

Filiz G. hatte im Prozess gestanden, Videos und Texte der Terrorvereinigungen ins Internet gestellt und 3200 Euro überwiesen zu haben. Die Verteidiger sprachen sich für eine Bewährungsstrafe aus. Filiz G. sagte in ihrem Schlusswort, sie habe nicht nur sich selbst geschadet, sondern auch ihrer Religion.

Das Urteil will der Strafsenat am 9. März verkünden. Die Verfahren gegen zwei Mitangeklagte wurden abgetrennt, weil einer zeitweise in der Türkei untergetaucht war und bei dem anderen, gegen den zunächst mit Filiz G. verhandelt wurde, ein Ende des Prozesses nicht absehbar ist.

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