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Politik: Berlusconis Missgeschick: Der Oppositionsführer muss beim Staatspräsidenten hinten sitzen

Einst galten seine Aufritte als perfekt einstudiert, präzise und kaum angreifbar. Doch seit einigen Wochen erstarren immer öfter selbst die engsten Weggefährten Silvio Berlusconis ob der zunehmenden Blamagen und Fehlleistungen ihres Chefs.

Einst galten seine Aufritte als perfekt einstudiert, präzise und kaum angreifbar. Doch seit einigen Wochen erstarren immer öfter selbst die engsten Weggefährten Silvio Berlusconis ob der zunehmenden Blamagen und Fehlleistungen ihres Chefs. Neuester Fall: Mitte der Woche marschierte der Oppositionsführer zum Weihnachtsempfang des Staatspräsidenten, der Inhabern eines institutionellen Amtes vorbehalten ist und zu dem Berlusconi daher auch nicht eingeladen war. Nachdem ihm zunächst der Einlass verwehrt worden war, bekam Berlusconi am Ende noch ein Plätzchen ganz hinten im Saal zugewiesen. Und als sei dies nicht schon demütigend genug gewesen, erntete Berlusconi am nächsten Tag großes Gelächter, als er die Schuld für sein Missgeschick auf seine Sekretärin schob, die ihm den Empfang auf seinen Vormerkkalender geschrieben haben soll.

Kommentatoren mutmaßen, dass der bald 65-Jährige mitunter mit seinen vielen Beschäftigungen als Unternehmer und Politiker überfordert ist. Zudem geht derzeit ein wahres Wechselbad an Erfolgs- und Misserfolgserlebnissen über ihn nieder. Zwar feiert er ansehnliche Coups - so etwa Anfang der Woche, als er in der Sendung "Porta a porta" des staatlichen Fernsehens RAI sein Wahlprogramm umfänglich vorstellen konnte. Doch bemerkte Berlusconi zu spät, dass Sendungsleiter Bruno Vespa seine Bücher just in Berlusconis Verlagen herausbringt, und nun von der Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses die Rede ist.

Dann wieder hatte Berlusconi für Mitte der Woche erwartet, dass das Kassationsgericht seine "volle Unschuld" im "All Iberian-Prozess" um Korruption und Bilanzfälschung verkünden sollte. Doch statt des Persilscheins stellten die Richter lapidar fest, dass Berlusconi nur deshalb straffrei bleibt, weil die Sache inzwischen verjährt ist. Ein Freispruch von der in der untersten Instanz festgestellten Schuld sei mit dem Urteil aber nicht verbunden, so der Richter. Die Verjährung hatte bereits die Revisionsinstanz festgestellt und nur weil Berlusconi unbedingt den "vollen Freispruch" haben wollte, hat er nun den "Schuldspruch, wenn auch ohne Konsequenzen" am Hals, wie die Zeitung "La Repubblica" süffisant anmerkte.

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