zum Hauptinhalt
Fähnchen mit dem Logo der AfD liegen auf einem Tisch.

© Daniel Karmann/dpa

Berufung gegen Verfassungsschutz-Urteil: Die AfD sieht sich nicht als rechtsextremen Verdachtsfall

Das Kölner Verwaltungsgericht hatte die AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus eingestuft. Die will sich nun dagegen wehren.

Die AfD wird gegen das Verfassungsschutz-Urteil des Verwaltungsgerichts Köln Berufung einlegen. Dies beschloss der AfD-Bundesvorstand, wie ein Parteisprecher am Mittwoch bestätigte.

[Wenn Sie aktuelle Nachrichten aus Berlin, Deutschland und der Welt live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Das Gericht hatte am 8. März entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz die AfD als Verdachtsfall im Bereich Rechtsextremismus einstufen und somit die gesamte Partei beobachten darf. Es gebe "ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen innerhalb der Partei", so die Begründung des Gerichts.

Der AfD-Vorstand sieht die Einstufung als Verdachtsfall als "in jeder Hinsicht ungerechtfertigt" an, weshalb sich die Partei "mit allen Mitteln" dagegen wehren werde, teilte der Parteisprecher auf Anfrage mit. Auch die schriftliche Urteilsbegründung habe "gleich mehrfach gezeigt, dass die Argumentation der Richter nicht nachvollziehbar" sei, so der Sprecher weiter.

Zuerst hatte die "Welt" über den Vorstandsbeschluss zur Berufung berichtet. Den Beteiligten war das schriftliche Urteil demnach am 3. Mai zugegangen, eine Berufung muss bis zum 3. Juni eingelegt werden. Zuständig ist das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen. Innerhalb eines weiteren Monats muss die Berufung begründet werden.

"Wir gehen fest davon aus, dass uns die nächsthöhere Instanz in dieser Hinsicht recht geben wird", so der AfD-Sprecher. Mit dem Kölner Urteil werde eine Partei geschädigt, "die in jeder Hinsicht fest in der freiheitlich-demokratischen Grundordnung wurzelt". (AFP)

Zur Startseite