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Politik: Beschluss über Verfahren für NPD-Verbot Sondertagung der Innenminister im März

Berlin - Der 22. März könnte das entscheidende Datum in der Debatte um ein weiteres NPD-Verbotsverfahren sein.

Von Frank Jansen

Berlin - Der 22. März könnte das entscheidende Datum in der Debatte um ein weiteres NPD-Verbotsverfahren sein. An diesem Tag wird sich nach Informationen des Tagesspiegels die Innenministerkonferenz (IMK) zu einem Sondertreffen nach Berlin begeben, um den „Kriterienkatalog“ einer Expertenkommission zu begutachten. In dem Papier sollen vor allem die juristischen Knackpunkte eines Verbotsverfahrens bewertet werden.

Den Katalog erstellt derzeit eine Bund- Länder-Arbeitsgruppe, in der vor allem Verfassungsschützer sitzen, darunter auch dem Nachrichtendienst angehörende Verfassungsrechtler. Das Ergebnis will niemand vorwegnehmen, doch im Umfeld der IMK ist Skepsis zu spüren. „Es könnte sein, dass der Kriterienkatalog die Messlatte für ein Verfahren als zu hoch erscheinen lässt“, sagt ein Insider.

Jedenfalls ist die Hoffnung geplatzt, als neuer, durchschlagender Verbotsgrund könnten sich die Verbindungen ehemaliger NPD-Funktionäre zur Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) erweisen. Generalbundesanwalt Harald Range hat kürzlich bekräftigt, die Ermittlungen hätten bislang nicht ergeben, der NSU sei „eine Armee der NPD“ gewesen. Ohne eine organische Verbindung der Partei zur Terrorzelle wäre es aber nach Ansicht ranghoher Experten kaum möglich, dem Bundesverfassungsgericht – oder hinterher noch dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte – nahezubringen, die NPD wolle die demokratische Grundordnung militant abschaffen.

Auch Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) rät inzwischen zur Vorsicht. „Bezogen auf die NSU-Morde wird die Frage sein, ob es eine nachweisbare Verbindung zwischen den Tätern und der NPD gegeben hat“, sagte Merkel vor kurzem der Zeitung „Ruhr Nachrichten“. Ein neues Verbotsverfahren müsse „sehr gut begründet sein, damit es nicht ein zweites Mal beim Bundesverfassungsgericht scheitert“. Die Karlsruher Richter hatten im März 2003 ein Verbotsverfahren gegen die NPD eingestellt, da die Rolle von V-Leuten des Verfassungsschutzes in Vorständen der Partei als problematisch erschien.

Ohne ein „juristisch tragfähiges NSU- Argument“ wären die Antragsteller für ein Verbot der NPD auf den alten Stand der Debatte zurückgeworfen, hieß es im Umfeld der IMK. Nun müsste vor allem aus Äußerungen von Parteifunktionären abgeleitet werden, dass die NPD mit dem Nationalsozialismus wesensverwandt sei und aggressiv-kämpferisch gegen die Demokratie agitiere. Da würde automatisch das Problem in den Vordergrund rücken, welche Parole einem staatlich bezahlten Spitzel zuzuordnen wäre. Gerade in diesem Punkt wird im Umfeld der IMK auf die Warnungen von Udo Di Fabio, ehemals Richter am Bundesverfassungsgericht, verwiesen. Di Fabio, einer der Akteure bei der Einstellung des Verbotsverfahren 2003, hatte im Januar im Interview des Tagesspiegels gewarnt, das V-Mann-Thema sei auch in einem neuen Verbotsverfahren „ein prozessuales Risiko“.

Offen bleibt, ob sich die Skepsis der IMK auf die Regierungschefs der Länder überträgt. Sie sprechen am 29. März bei der Ministerpräsidentenkonferenz in Berlin über ein NPD-Verbot. Zuvor soll Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) den Kriterienkatalog vortragen, über den die Innenministerkonferenz am 22. März beraten hat. Die Aussichten für ein Verbotsverfahren bewertet ein Insider mit „fifty-fifty“. Frank Jansen

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