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Verletzt die Beschneidung Kinderrechte? Darüber streiten sich die Experten.

© dpa

Beschneidung: Neue Fakten, alte Irrtümer

Ein Fachgespräch der Grünen-Fraktion im Bundestag fördert weiteres Wissenswertes und Erfahrungen zur Beschneidung zutage - aber kein Rezept für die perfekte Lösung per Gesetz

Auch nach knapp einem halben Jahr oft lautstarker Dauerdebatte ist zur religiösen Beschneidung längst nicht alles gesagt – schon gar nicht alles Interessante. Diesen Eindruck konnte bekommen, wer sich durch den Termin am Freitag nicht abschrecken ließ und einem längeren „Fachgespräch“ lauschte, mit dem sich die Grünen-Bundestagsfraktion bei geladenen Juristen, Historikern, Medizinern und einer Psychotherapeutin schlauer fragte. Befürworter wie Gegnerinnen des Eingriffs kamen zu Wort – und erlagen dabei zum Glück nicht der Versuchung, Ambivalentes zurechtzuglätten und „durch“zuargumentieren. 

Dabei lieferten zunächst die beiden Historiker Überraschendes. Michael Brenner, der an der Universität München jüdische Geschichte und Kultur lehrt, erklärte, dass auch unbeschnittene jüdische Männer aus jüdischer Sicht Juden seien. Er selbst schätze, „dass die Mehrheit der Juden in Deutschland nicht beschnitten ist“ – viele kämen aus der ehemaligen Sowjetunion, wo die Circumcision nur insgeheim und unter Schwierigkeiten möglich gewesen sei. Entsprechend sei es auch heikel, mit der unwiderstehlichen Macht der Tradition für die Beschneidung zu argumentieren: „Der soziale Druck ist bei uns in Deutschland nicht so hoch.“ 

Auch der Mainzer Medizinhistoriker Ilhan Ilkilic wandte sich gegen die Auffassung, dass ein Muslim beschnitten sein müsse. Was die Bedeutung des Eingriffs angeht, ließen allerdings beide keinen Zweifel: „Muslime sehen ihn als wesentlich an“, sagte Ilkilic. Und Brenner verwies aufs 19. Jahrhundert, als die deutschen Juden, unter dem Einfluss der und in Anlehnung an die mehrheitlich christliche Umgebung, den Ritus selbst in Frage stellten. Doch schließlich habe sich die Auffassung durchgesetzt, dass dieser Bruch mit der Tradition nicht ein kleiner Eingriff wäre, sondern „Selbstmord“ gleichkäme.

Heftige Meinungsunterschiede wurden in der Frage deutlich, wie dramatisch der Eingriff sei und ob er Kinderrechte verletze. Der Freiburger Staatsrechts-Professor Matthias Jestaedt und der Münsteraner Rechtssoziologe Bijan Fateh-Moghadam bestritten, dass da überhaupt Grundrechte kollidierten: das Recht des Kindes auf Unversehrtheit und das – religiöse – Erziehungsrecht der Eltern. Die Eltern selbst, so Jestaedt, nähmen ja das Recht ihrer kleinen Kinder wahr – wenn auch immer weniger, je älter die würden. Und Fateh-Moghadam ergänzte: „Wer gemäß jüdischer und muslimischer Regeln beschneiden lässt, handelt bereits im Rahmen des Elternrechts, nicht aufgrund eines religiösen Sonderrechts.“ Das Kölner Urteil vom Mai , das die Debatte um die Rechtmäßigkeit religiöser Beschneidungen angestoßen hatte, verkenne das Urteil, „ein Fehlurteil“ nannte es Fateh-Moghadam. Eltern und Kinder stünden sich eben nicht feindlich gegenüber: „Auf ihren Körper bezogen und religiös sind Kinder zur Grundrechtsausübung auf ihre Eltern angewiesen.“ Den Einwand aus der Politikerrunde, schon die vielen Fälle von Kindesmisshandlung zeigten, dass die Gewaltverhältnisse in der Familie nicht idyllisch seien, ließen beide Juristen ebenso wenig gelten wie den Protest ihres Hamburger Kollegen Reinhard Merkel, Mitglied im Ethikrat, das elterliche Sorgerecht sei „ein treuhänderisches Mandat“. Der Staat, so die Gegenseite, definiere das Kindeswohl bloß negativ, er habe keine "allein seligmachende Definition" davon und greife daher wohlweislich nur in klaren Fällen ein. Juristisch bleibe folglich nur zu entscheiden: „Ist die Beschneidung ein Missbrauch elterlichen Rechts?“ Nein, sagte Fateh-Moghadam, das sei „geradezu ausgeschlossen“, angesichts der Fülle medizinischer Studien zum Thema.

Die Debatte - ein Zeichen von Integration?

Da waren sich die angesprochenen Mediziner weniger sicher. „Wir brauchen Studien, wir wissen zu wenig“, sagte Jörg M. Fegert, Ärztlicher Direktor der Abteilung für Kinder- und Jugendpsychiatrie an der Ulmer Uniklinik. Auch die Befragung erwachsener Männer, die nach der Circumcision eine geringere sexuelle Empfindsamkeit beklagten, helfe da wenig. „Es gibt keine objektivierbare Vergleichbarkeit der Empfindsamkeit nicht beschnittener oder beschnittener Männer“, bestätigte sein Medizinerkollege Erich Fellmann, früher Chefchirurg am Berliner Jüdischen Krankenhaus. Er kann aus eigener Praxis und nach 5000 Beschneidungen – sehr viele an muslimischen Kindern, „darauf waren wir sehr stolz“  – auf eine Komplikationsrate von nur 0,165 Prozent verweisen. Die meisten harmlose Nachblutungen, sagt er, ein einziger schwererer Fall sei ein Vierjähriger gewesen, der sich beim ersten Pinkeln nachts den Verband mit den Operationsfäden abriss. Der Eingriff bei einem Jungen dieses Alters, sagt Fellmann, „das war eine Fehlentscheidung von mir.“ Er hält den Eingriff bis zum 10. Lebenstag für am wenigsten heikel, danach seien die Jungen zu lebhaft. Auf Nachfrage räumt er aber ein, das sei eine willkürliche Setzung, „ein aus der Erfahrung geborener Wert. Das kann ich Ihnen nicht beweisen.“ Sabine Skutta, Psychotherapeutin und Kinderrechtsaktivistin, hält gerade den Eingriff an Kleinstkindern für traumatisch, zudem schwer therapierbar. Doch auch sie musste auf die Frage nach dem Warum – gestellt vom Abgeordneten Josef Winkler, einem gelernten Krankenpfleger – passen. Sein Kollege, der Rechtspolitiker Jerzy Montag, will es vom Frankfurter Kindermediziner und Neugeborenen-Fachmann Volker von Loewenich genauer wissen – er hatte die Beschneidung als unerlaubten Eingriff bezeichnet, der auch durch ein Ja der Eltern nicht rechtmäßiger werde: „Sie haben das so dezidiert gesagt. Wer ist für Sie als Arzt denn der Berufene, über das Kindeswohl zu entscheiden? Nach dem Gesetz sind das die Eltern.“ Doch auch Loewenstein hat keinen Generalschlüssel: „Das ärztliche Prinzip nihil nocere, nicht schaden. Aber ich kann nur von meinem Standpunkt aus entscheiden, was schadet.“ 

Auch die Frage nach der Gesellschaft, in der diese Debatte spielt, nach dem Verhältnis von Staat und Religion, von Mehrheit und Minderheiten, wird an diesem Freitagnachmittag gestellt. „Ist es nicht ein Zeichen  von Integration, dass wir jetzt auch über die Rechte muslimischer und jüdischer Kinder reden?“ fragt die Psychotherapeutin Skutta. Mediziner Fegert setzt einen anderen Akzent: "Nur ein paar Jahrzehnte nach dem Holocaust ist die Beschneidungsfrage nicht mehr ohne diesen Hintergrund diskutierbar.“ Und dass hier entsprechend nicht ausschließlich das Wohl von Kindern diskutiert wird, macht die baden-württembergische Abgeordnete Birgitt Bender klar, die sich an die Zeiten erinnert, als sich ihre Partei und Fraktion für die gesetzliche Verankerung einer Erziehung ohne Gewalt eingesetzt haben: „So viele Zuschriften haben wir damals nicht bekommen. Man kann schon fragen, warum manche Stellungnahme für die Kinder erst jetzt kommt, da es um Beschneidung geht.“

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