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Politik: Beschneidung unter Bedingungen

Bundestag debattiert „Regeln ärztlicher Kunst“.

Berlin - Die Beschneidung jüdischer und muslimischer Jungen soll in Deutschland erlaubt bleiben, sofern der Eingriff „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ durchgeführt wird. So sieht es der Gesetzentwurf der Bundesregierung vor, über den am Donnerstag der Bundestag debattierte. Der Eingriff darf auch bei Säuglingen in den ersten sechs Monaten nach der Geburt von Ärzten oder von einer Religionsgemeinschaft dafür vorgesehenen Personen wie jüdischen Mohalim durchgeführt werden.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) verwies auf die weltanschauliche Neutralität des Staates. Jüdisches und muslimisches Leben müsse in Deutschland möglich sein.

66 Abgeordnete fordern in einem Gruppenantrag, die Beschneidung erst ab 14 Jahren mit Einwilligung des Betreffenden zu erlauben. Der Eingriff soll nur Ärzten gestattet sein. Das Direktoriumsmitglied des Zentralrats der Juden in Deutschland, Leo Latasch, kritisierte diesen Antrag als „absolut kontraproduktiv“. Er hebele die jüdische Religion aus. Nach jüdischem Glauben soll die Beschneidung am achten Tag nach der Geburt stattfinden.

Am kommenden Montag ist im Rechtsausschuss eine Anhörung zur Beschneidung mit Medizinern, Religionsvertretern und Juristen geplant. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung soll kommende Woche im Bundestag und am 14. Dezember im Bundesrat verabschiedet werden.sib

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