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 Abgehoben. Der Job im Flugzeug strengt an - und fordert reichlich Sozialkompetenz.

© Boris Roessler/dpa

Besoldung in der Justiz: Richtern tut es gut, Säfte zu servieren

Ein Job als Flugbegleiter wird nicht auf Richtergehälter angerechnet, urteilt das Bundesverwaltungsgericht - und vergibt eine Chance. Ein Kommentar.

"Saftschubser" werden Flugbegleiter despektierlich genannt. Für Stewardessen gibt es die weibliche Form davon oder auch die „Düse“. Der Job über den Wolken oder auch unten, als Fluggastabfertiger, ist ohne Zweifel anspruchsvoll. Er ist nämlich anstrengend. Es gibt reichlich Stress-Situationen. Dazu gilt: höflich bleiben. Und wenn man es einfach nicht mehr kann: trotzdem höflich bleiben.

Richter müssen sich zu eher wenig zwingen. Sie sind frei. Solche Berufe haben die wenigsten. Die meisten sind näher am Leben und seinen Zwängen. Schön also, wenn Richter auch solche Berufe kennenlernen oder sie sogar mal ausüben. Sie lehren Bodenhaftung, auch über den Wolken. Als geradezu vorbildlich sollte deshalb ein Berliner Amtsrichter gelten, der vor seiner Ernennung Säfte schubste, Voll- und Teilzeit. Leider kann er diese Zeiten nicht für eine höhere Besoldung in seinem Amt anrechnen lassen, hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Az.: 2 C 29.15)

Zwar verlangt das Gesetz dafür lediglich eine Vortätigkeit, die für den Richterjob „förderliche Kenntnisse“ erbringt oder für die „notwendige soziale Kompetenz förderlich“ war. Aber für die hohen Richter in Leipzig ist ihre Aufgabe so besonders, dass auch die in der Vortätigkeit erworbenen Fähigkeiten besonders sein müssen, etwa diese: „In Konfliktsituationen die divergierenden Interessen mehrerer Beteiligter auch in komplexen Lebensverhältnissen erfassen, zu einem Ausgleich bringen und hierüber entscheiden.“ Also Chef sein, mindestens leitender Angestellter oder besser noch: Richter. Oder ginge auch Kindergärtner oder Kreisliga-Schiedsrichter?

Das Berliner Verwaltungsgericht hatte die Angelegenheit noch lebensnäher betrachtet. Auch, weil das Berliner Besoldungsgesetz etwa Kindererziehungszeiten anrechnet. Deshalb legte das Gericht großzügigere Maßstäbe an die Arbeit an, die für den Richterdienst förderlich sein soll. So habe der Mann als Flugbegleiter „in der besonderen Situation des Flugbetriebs im Umgang mit Menschen verschiedenster kultureller Hintergründe gehäuft und vielfältig auftretende menschliche Bedürfnisse und Konflikte“ erkennen, ausgleichen und lösen müssen. Dreieinhalb Jahre in so einem Job – das fördert zweifelsohne die Sozialkompetenz.

Das Leipziger Urteil kennzeichnet dagegen eine gewisse Hybris in der Beurteilung des eigenen Amts. So lassen die Richter etwa durchblicken, dass bloßer Kontakt zu Menschen, etwa wenn diese als „Kunden“ auftreten, generell nicht genüge, um die für ihre Aufgabe erforderliche Sozialkompetenz zu erwerben. Dabei ist Justiz auch und immer wieder eine Dienstleistung am Menschen. Ein Richter, der in seinem früheren Berufsleben Säfte serviert hat, wird dies begriffen haben. Anders als die, denen sie immer nur serviert wurden.

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