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Politik: Betriebsverfassung: Keine Gesetzesvorlage ohne Abstimmung mit anderen Ministern

Dunkel blieb der Rede Sinn, als Wirtschaftsminister Werner Müller dem Bundestag die letzte von vier kurzen Bemerkungen vortrug: "Im übrigen gilt die Geschäftsordnung der Bundesregierung". Müller neigt nicht zu überflüssigen Betrachtungen.

Dunkel blieb der Rede Sinn, als Wirtschaftsminister Werner Müller dem Bundestag die letzte von vier kurzen Bemerkungen vortrug: "Im übrigen gilt die Geschäftsordnung der Bundesregierung". Müller neigt nicht zu überflüssigen Betrachtungen. Schon gar nicht, wenn es wie in der Aktuellen Stunde am Mittwoch um seinen Streit mit dem Ministerkollegen Walter Riester geht. Die beiden liegen bei der Novelle des Betriebsverfassungsgesetzes weit auseinander, und Müller hat daraus keinen Hehl gemacht.

Der Wirtschaftsminister steht in diesem Konflikt nicht auf der Gewinnerseite. Die Novelle ist, so will es der Arbeitsminister und so will es eine Grundstimmung in der SPD-Fraktion, eine freundliche Botschaft an die Gewerkschaften. Auch der Kanzler, wird gemunkelt, soll den Gewerkschaften bedeutet haben, dass Riesters Entwurf das Kabinett zunächst unverändert passieren wird. Unbeeindruckt will Müller hingegen dafür sorgen, dass, wie er im Bundestag sagt, "die Unternehmen nicht unzumutbar belastet werden."

Müller wird derzeit zwischen Rücktritt und Einknicken ausgemacht. Warum also der Hinweis auf eine Geschäftsordnung, die immer gilt, die niemand kennt? Die "Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesministerien", kurz GGO, hat sich im Internet hinter dem "Modernen Staat" des Innenministeriums versteckt. Am 14. Februar, also nächsten Mittwoch, wird Riester als federführender Minister seinen Entwurf dem Kabinett vorlegen. Näheres Studium des sperrigen 60 Seiten-Papiers ergibt: Ein federführender Minister hat nicht nur seinen Willen zu beachten. Er ist auch dafür verantwortlich, seine Vorlagen mit den anderen Ministerien abzustimmen, bevor er damit ins Kabinett geht. Die Kapitel 5 (Zusammenarbeit) und insbesondere 6 (Rechtsetzung) legen Fristen und Verfahren dazu fest.

Bei Gesetzesvorlagen regelt der Paragraph 45, der zuständige Minister habe "die von dem Gesetzentwurf betroffenen Bundesministerien frühzeitig bei den Vorarbeiten und der Ausarbeitung einzubeziehen." Paragraph 51 (Vorlage an das Kabinett) regelt ausdrücklich, was passiert, wenn ein Entwurf unabgestimmt bleibt. Beim "Anschreiben zur Kabinettsvorlage" ist nämlich anzugeben, "welche abweichenden Meinungen aufgrund der Beteiligungen nach den Paragraphen 45 und 47 bestehen".

26 Müller-Kritikpunkte in Riesters Vorlage? Der Hinweis auf die Geschäftsordnung ist ein Hinweis auf Müllers Macht im laufenden Verfahren. Am Freitagabend treffen sich die beiden Minister. SPD-Fraktionchef Peter Struck äußert am Donnerstag, dass er noch mit Korrekturen an Riesters Entwurf rechnet. Und mit Thea Dückert plädiert auch eine Grüne für die Überarbeitung des Riester-Entwurfs. Müllers Planungen sehen übrigens ab 15. Februar Urlaub im Badischen vor, "egal was am 14. hier passiert."

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