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Die Neuerungen treten zum 1. Juli in Kraft.

© Jens Wolf/dpa

Betroffen sind 85.000 Menschen: Betreute Behinderte dürfen künftig wählen

Behinderte Menschen, die betreut werden, sind nicht mehr pauschal von Wahlen ausgeschlossen. Der Bundestag setzt damit ein Urteil aus Karlsruhe um.

Behinderte unter gerichtlich bestellter Betreuung können künftig an Wahlen teilnehmen. Die Bundestagsabgeordneten stimmten am frühen Freitagmorgen mehrheitlich für die Gesetzesänderung, mit der ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wird. Die Verfassungsrichter hatten die pauschalen Wahlrechtsausschlüsse für bestimmte Behinderte – die etwa psychisch oder geistig beeinträchtigt sind – im Februar gekippt. Betroffen sind rund 85.000 Menschen.

Bisher erlaubt das Bundeswahlgesetz einen Ausschluss von der Wahl für denjenigen, "für den zur Besorgung aller seiner Angelegenheiten" ein Betreuer bestellt ist. Ein Ausschluss ist auch vorgesehen für Straftäter, die wegen Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht sind. Beide Regelungen verwarfen die Karlsruhe Richter als verfassungswidrig. Sie werden nun abgeschafft.

Zudem wird ein neuer Passus ins Bundeswahlgesetz aufgenommen, der sich mit Unterstützungsmöglichkeiten bei der Stimmabgabe befasst. Demnach kann ein Wahlberechtigter, der nicht lesen kann oder durch eine Behinderung an der Stimmabgabe gehindert ist, Hilfe von einem anderen Menschen bekommen.

"Die Hilfeleistung ist auf technische Hilfe bei der Kundgabe einer vom Wahlberechtigten selbst getroffenen und geäußerten Wahlentscheidung beschränkt", heißt es in der Neuregelung. "Unzulässig ist eine Hilfeleistung, die unter missbräuchlicher Einflussnahme erfolgt, die selbstbestimmte Willensbildung oder Entscheidung des Wahlberechtigten ersetzt oder verändert oder wenn ein Interessenkonflikt der Hilfsperson besteht."

Die Neuerungen treten zum 1. Juli in Kraft. Auf Antrag können Betroffene bereits bei der Europawahl am 26. Mai ihre Stimme abgeben. Weiterhin vom Wahlrecht ausgeschlossen bleiben Bürger, denen dieses Recht per Richterspruch entzogen wurde. Dies ist etwa möglich, wenn jemand wegen Landesverrats oder Wahlfälschung verurteilt wird. (AFP, KNA, dpa)

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