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Rüstungslobbyist Karlheinz Schreiber.

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Update

BGH-Entscheid: Schreiber-Prozess wird neu aufgerollt

Im vergangenen Jahr war Karlheinz Schreiber zu acht Jahren Haft wegen Steuerhinterziehung verurteilt worden. Nun kippt der Bundesgerichtshof den Richterspruch über den ehemaligen Rüstungslobbyisten.

Der Prozess gegen den früheren Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber muss neu aufgerollt werden. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe sah am Dienstag Rechtsfehler im Urteil des Landgerichts Augsburg, das den heute 77 Jahre alten Schreiber im Mai 2010 wegen Steuerhinterziehung zu acht Jahren Haft verurteilt hatte. In dem neuen Verfahren vor dem Landgericht Augsburg muss nun geprüft werden, ob Schreiber weiterhin wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden kann. Insofern war Schreiber mit seiner Revision erfolgreich. Dem 77-Jährigen droht jetzt jedoch möglicherweise auch eine Verurteilung wegen Bestechung. Insoweit hatte die Staatsanwaltschaft mit ihrer Revision Erfolg. Das Augsburger Landgericht hatte es als erwiesen angesehen, dass Schreiber von 1988 bis 1993 rund 7,5 Millionen Euro Steuern hinterzogen hatte. Er habe in diesem Zeitraum rund 33 Millionen Euro an Provisionen für die Vermittlung von „Airbus“-Flugzeugen nach Thailand und Kanada sowie von „Fuchs“-Panzern nach Saudi-Arabien kassiert, diese aber nicht versteuert. Aus Sicht der Verteidigung hatte das Landgericht die für die Besteuerung entscheidende Frage der „Ansässigkeit“ Schreibers falsch beurteilt. Dabei komme es auf den „Lebensmittelpunkt“ an – und den habe Schreiber schon damals in Kanada gehabt. Das Landgericht habe sich jedoch allein darauf bezogen, dass Schreiber seinen Hauptwohnsitz im oberbayerischen Kaufering hatte, rügte Verteidiger Gunter Widmaier. Tatsächlich aber habe Schreiber, der seit 1982 auch kanadischer Staatsbürger ist, seinen „persönlichen und geschäftlichen Lebensmittelpunkt“ von 1988 bis 1993 in Kanada gehabt. Deutschland habe deshalb „kein Besteuerungsrecht“. Zur Frage, warum Schreiber die Provisionseinnahmen auch in Kanada nicht versteuert habe, sagte Widmaier: „Wir sind nicht die Hüter kanadischer Steueransprüche.“

Die Staatsanwaltschaft beanstandete in ihrer Revision, dass Schreiber nicht zusätzlich wegen Bestechung verurteilt wurde. Das Landgericht hatte Schreibers Zahlungen an den früheren Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Ludwig-Holger Pfahl (CSU) zwar für erwiesen gehalten, die Straftat aber angesichts des Zeitablaufs als verjährt beurteilt. Die Staatsanwaltschaft wandte dagegen ein, dass Schreiber noch Konten von Pfahls verwaltet habe und deshalb keine Verjährung eingetreten sei. Mit dem Ausscheiden Pfahls aus dem Amt am 29. Februar 1992 ende die Strafbarkeit wegen Bestechung nicht. Es geht dabei laut Anklage um vereinbarte Zahlungen von umgerechnet 1,9 Millionen Euro.
Schreiber, der im August 2009 nach jahrelangem juristischen Tauziehen nach Deutschland ausgeliefert wurde und derzeit in Untersuchungshaft sitzt, nahm nicht persönlich an der BGH-Verhandlung teil. Schreiber gilt auch als eine der Schlüsselfiguren in der CDU-Parteispendenaffäre der 1990er Jahre.
(dapd)

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