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© dpa

Birthlerbehörde: Akten über Gysi sollen herausgegeben werden

Lange hat sich Gregor Gysi dagegen gewehrt, dass Akten über seine anwaltliche Vertretung des DDR-Bürgerrechtlers Robert Havemann öffentlich gemacht werden. Gysi sieht nun von Schritten gegen die Veröffentlichung ab. Die Akten kursierten ohnehin bereits im Internet.

Nach Abschluss des Rechtsstreites um die Stasi-Akten über den Fraktionschef der Linken, Gregor Gysi, will die Stasi-Unterlagenbehörde in Kürze die entsprechenden Unterlagen herausgeben. Nach Gysis Rücknahme einer gerichtlichen Berufung könnten weitere Dokumente über dessen Verhältnis zu dem verstorbenen DDR-Regimekritiker Robert Havemann zugänglich gemacht werden, erklärte die Stasi-Akten beauftragte Marianne Birthler am Dienstag in Berlin. Zuvor hatte Gysi erklärt, er verzichte auf die Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgericht Berlins von 2006, mit dem die umstrittene Herausgabe genehmigt worden war.

Nach Angaben Birthlers geben die Akten auch Aufschluss über die Einflussnahme der Staatssicherheit auf Anwälte in der DDR. Die Unterlagen sollten nun der Forschung und den Medien zugänglich gemacht werden. Gysi hatte seine Berufung mit der Begründung zurückgezogen, das Verwaltungsgericht habe die Veröffentlichung des Urteils von 2006 im Internet angeordnet. Damit sei auch der Inhalt der Stasi-Akten bekannt geworden. Birthler nannte Gysis Begründung "wenig überzeugend". Gysi, der zu DDR-Zeiten Havemann als Anwalt vertrat, hatte sich unter Hinweis auf die anwaltschaftliche Schweigepflicht gegen die Herausgabe der Unterlagen gewehrt.

Deutliche Kritik der Linksfraktion

Über die Berufung, die Gysi gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts eingelegt hatte, wollte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg ursprünglich am Mittwoch verhandeln. Nach dem Rückzieher Gysis wurde der Termin abgesetzt. Die Linksfraktion übte scharfe Kritik am Berliner Verwaltungsgericht. Auch wenn Gysis Berufung Erfolg haben sollte, sei sie in der Sache sinnlos geworden, weil die Öffentlichkeit die Unterlagen schon kenne, hieß es in der Erklärung. "Das Verwaltungsgericht hat also die Berufung erst ausdrücklich zugelassen, um sie anschließend in der Sache sinnlos zu machen." (stb/AFP)

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