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Politik: Bis Sommer neue Regeln zu Nebenjobs

Berlin - Rot-Grün und die Opposition kommen im Streit um verschärfte Regeln zur Veröffentlichung der Nebentätigkeit von Bundestagsabgeordneten nicht auf einen Nenner. Die Fraktionsgeschäftsführer von SPD und Grünen, Wilhelm Schmidt und Volker Beck, stellten am Freitag ihre Eckpunkte vor, die sie bis zum Sommer notfalls allein durchsetzen wollen.

Von Matthias Meisner

Berlin - Rot-Grün und die Opposition kommen im Streit um verschärfte Regeln zur Veröffentlichung der Nebentätigkeit von Bundestagsabgeordneten nicht auf einen Nenner. Die Fraktionsgeschäftsführer von SPD und Grünen, Wilhelm Schmidt und Volker Beck, stellten am Freitag ihre Eckpunkte vor, die sie bis zum Sommer notfalls allein durchsetzen wollen. Sie betonten zugleich ihr Interesse an einer „möglichst breiten gemeinsamen Lösung“. Nach dem Willen der Koalition soll den Abgeordneten vorgeschrieben werden, ihre Nebentätigkeiten offen zu legen und die entsprechenden Einkünfte – nach Vorstellungen der SPD in Stufen – zu veröffentlichen. Verboten sein soll die Entgegennahme von Geld ohne Gegenleistung. Angelehnt an das Ordnungswidrigkeitsrecht soll ein Sanktionsrecht formuliert werden. Neu eingeführt wird der Tatbestand der Abgeordnetenbestechung – mit der Androhung hoher Sanktionen.

Ob es bis zur Sommerpause doch noch zu einer Einigung mit der Opposition kommt, ist offen. Schmidt und Beck warfen der Union und den Liberalen vor, in der nun seit Ende vergangenen Jahres dauernden Debatte „keinen einzigen konkreten Gegenvorschlag“ gebracht zu haben. Die FDP sei offenbar grundsätzlich nicht zu Veränderungen bereit, die Unionsvertreter seien als „Bedenkenträger“ aufgetreten.

CDU/CSU-Parlamentsgeschäftsführer Norbert Röttgen sagte dagegen, „zu unserer Verwunderung“ habe die Koalition das niedersächsische Modell einer Rückzahlung unrechtmäßig erlangter Vermögensvorteile abgelehnt. Gegen das von der SPD vorgelegte Stufenmodell gebe es verfassungsrechtliche Bedenken, weil nur „ein minimaler Transparenzgewinn für die Bürger erreicht werden kann“. Die Antikorruptionsorganisation Transparency International und das Online-Netzwerk Campact begrüßten die Absicht, die verschärfte Veröffentlichungspflicht notfalls auch ohne die Opposition durchzusetzen. Den Plan, die Nebeneinkünfte in nur drei Einkommensstufen zu veröffentlichen, kritisierten sie als unzureichend.

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