zum Hauptinhalt

Politik: Bis zum Jagdschein

1971 wurde allen DDR-Bürgern eine Personenkennzahl (PKZ) zugeordnet – sie stand im Personalausweis und enthielt eine Reihe von Informationen über die jeweilige Person, so das Geburtsdatum und das Geschlecht. Das PKZ-Verzeichnis bildete das Gerüst für das zentrale Einwohnermelderegister (ZER) der DDR.

1971 wurde allen DDR-Bürgern eine Personenkennzahl (PKZ) zugeordnet – sie stand im Personalausweis und enthielt eine Reihe von Informationen über die jeweilige Person, so das Geburtsdatum und das Geschlecht. Das PKZ-Verzeichnis bildete das Gerüst für das zentrale Einwohnermelderegister (ZER) der DDR. Darin wurden nach und nach viele persönliche Daten der Bürger aufgenommen, nämlich alles, was mit irgendeiner staatlichen Registrierung verbunden war: Zugehörigkeit zu Parteien und Massenorganisationen, Auslandsreisen, Führerschein, Jagdschein und manches mehr – der gläserne DDR-Bürger war geboren. Justiz, Polizei oder Stasi nutzten intensiv die Daten, die aus organisatorischen Gründen über die EDV-Anlage der Staatlichen Versicherung der DDR verwaltet wurden. Anfang der 90er Jahre wurde aus datenschutzrechtlichen Gründen ein Großteil der Informationen gelöscht, zugleich wurden die restlichen Daten für die Übernahme in den regionalen Meldestellen aufbereitet. Das verschlankte Melderegister wurde – unter Vorbehalten der Datenschützer – der Stasi-Unterlagenbehörde zu Aufarbeitungszwecken übergeben. Als Kompromiss wurde eine begrenzte Nutzungsdauer vereinbart, die nun ausläuft. sc

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false