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Politik: Bleiberecht bleibt ungewiss

Innenminister einigen sich nicht auf eine Regelung für die 200 000 in Deutschland geduldeten Flüchtlinge

Von Matthias Schlegel

Berlin/Karlsruhe - Für die rund 200 000 in Deutschland geduldeten Flüchtlinge – von denen etwa 150 000 seit mehr als fünf Jahren hier leben – wird es zunächst keine generelle Regelung über ihr Bleiberecht geben. Die Innenminister von Bund und Ländern konnten sich auf ihrem Treffen in Karlsruhe nicht auf einen Kompromiss einigen, obwohl von SPD-geführten Ländern, aber zuletzt auch vom hessischen Innenminister Volker Bouffier (CDU) Vorschläge dazu vorlagen.

Die Innenministerkonferenz (IMK) einigte sich lediglich darauf, eine Arbeitsgruppe auf Ministerebene unter der Leitung des bayrischen Innenministers Günther Beckstein (CSU) einzurichten. Sie soll die Erfahrungen mit dem seit Januar 2005 geltenden Zuwanderungsgesetz analysieren und Vorschläge entwickeln.

Bayern und Niedersachsen hatten sich auf der Konferenz am entschiedensten dem Vorschlag aus Hessen widersetzt, die Duldung vor allem der Altfälle in eine Aufenthaltserlaubnis umzuwandeln, wenn die Betroffenen integriert sind: Deutsch sprechen können, Arbeit haben, und Kinder, die in die Schule gehen. Beckstein sagte, eine großzügige Altfallregelung werde es mit Bayern nicht geben. Er befürchtet, dass die Chancen ungelernter Arbeitsloser durch Arbeitserlaubnisse für Flüchtlinge verschlechtert würden.

Der migrationspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Josef Winkler, kritisierte die „windelweichen Formulierungen“ der Innenminister. Er kündigte im Gespräch mit dem Tagesspiegel an, dass die Grünen-Bundestagsfraktion im Januar einen Gesetzentwurf in den Bundestag einbringen werde, wonach jeder Flüchtling, der seit mindestens fünf Jahren in Deutschland geduldet werde, ohne Bedingungen eine Aufenthaltserlaubnis bekommen solle.

Die Praxis habe gezeigt, dass die Bundesländer den Kompromiss, mit dem das Zuwanderungsgesetz verabschiedet worden war, auf breiter Front unterliefen, sagte Winkler. So sollten die „Ketten-Duldungen“, also Verlängerungen der Duldung von Flüchtlingen um jeweils ein Vierteljahr, abgeschafft werden. Dafür sollte in Härtefallkommissionen entschieden werden, ob Betroffene bleiben dürfen oder gehen müssen. „Aber die Ketten-Duldungen werden nach wie vor praktiziert, und Härtefallkommissionen gibt es noch nicht einmal in jedem Bundesland“, sagte der Grünen-Politiker. Und wo es sie gebe, setzten sie solch hohe Hürden für die Befassung mit den Fällen, dass sie kaum wirksam würden. „Es gibt nichts mehr abzuwarten. Wir müssen endlich ein klares Signal an diese Menschen geben, dass wir sie integrieren wollen“, sagte Winkler.

Auch NRW-Innenminister Ingo Wolf (FDP) bedauerte, dass man sich nicht auf eine Lösung verständigen konnte, „die den Menschen sofort hilft“. Obwohl sich eine „beachtliche Anzahl von Ländern“ für eine „humanitäre Problemlösung“ ausgesprochen habe, sei „selbst ein Kompromiss auf kleinstem Nenner nicht möglich“ gewesen. Wie Wolf kündigte auch Berlins Innensenator Eberhard Körting (SPD) an: „Das Thema wird wieder auf die Tagesordnung kommen.“

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